Keine Anrechnung des Sommersemesters 2020 auf den Freischuss

12.05.2020
Angela Erwin für Chancengleichheit für das Jurastudium

Die Universitäten haben es in Nordrhein-Westfalen innerhalb kürzester Zeit geschafft, „Online-Semester“ anzubieten. Im Schnitt können mehr als 95 Prozent der ursprünglich im Sommersemester vorgesehene Veranstaltungen in einer digitalen Variante angeboten werden.  Trotz aller Anstrengungen beeinträchtigt die Corona-Pandemie jedoch die Lehre, auch  an den juristischen Fakultäten. Hier müssen Regelungen im Hochschulbereich auch auf das Jurastudium und die Examensvorbereitung übertragen werden, fordert die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angela Erwin:

„Auch die Hochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind mit der Corona-Pandemie konfrontiert, seitens der Landesregierung wurden bereits Vorkehrungen getroffen. Hier muss im Hochschulbetrieb jetzt Gleichklang mit anderen Studiengängen hergestellt und dieses „Kann-Semester“ auch für Jurastudenten und ihr juristisches Staatsexamen berücksichtigt werden. Die NRW-Koalition macht sich – gerade auch in herausfordernden Zeiten – stark für die junge Generation und insbesondere auch für den Nachwuchs in der Justiz. In Nordrhein-Westfalen ist die Relevanz des Themas mit acht juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen besonders groß.

Die Studierenden der Rechtswissenschaften benötigen jetzt - wie alle übrigen Studenten  auch - Planungssicherheit. Ihnen darf durch Corona-eindämmende Maßnahmen kein Nachteil für ihren Freiversuch entstehen. Die Fraktionen von CDU und FDP fordern daher von der Landesregierung, das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Fachsemester zur Ablegung des Freiversuchs als ,Kann-Semester‘ zu werten und sich am 14. Mai 2020 im Rahmen des Koordinierungskreises Juristenausbildung für eine auch über NRW hinausgehende bundeseinheitliche Regelung stark zu machen.

Hintergrund:
Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung regelt bereits, dass sich die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden, die im Sommersemester 2020 in einem Hochschulstudiengang oder in einen Studiengang, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird, eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht, um bislang nicht absehbare Probleme zu bewältigen. Hinsichtlich der Besonderheit des Jurastudiums ist zu beachten: Im Rahmen des juristischen Studiums ist vorgesehen, dass Studenten, die zügig das Studium absolvieren, mit einem sogenannten Freischuss belohnt werden. Damit ist ein zusätzlicher Versuch für die erste juristische Examensprüfung gemeint, den die Examenskandidaten zum Ende des achten Fachsemester angemeldet haben müssen. Die notwendigen Regelungen zur Berechnung der Fachsemester zur Nutzung des Freiversuchs sind mit Blick auf die Corona-Pandemie noch nicht angepasst worden. Den Studenten der Rechtswissenschaft dürfen durch die Corona-Krise aber keine Nachteile für ihren Freiversuch entstehen.

Themen

Autoren