Land muss Verantwortung für Geduldete übernehmen und die Kommunen dauerhaft finanziell entlasten

16.05.2018
Bernhard Hoppe-Biermeyer MdL zu TOP 4

Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Um es kurz machen: Dieses Antrages von BÜNDNIS 90/Die Grünen bedurfte es nicht. Und wenn man den Antrag etwas genauer liest, hat man auch nicht den Eindruck, dass es Ihnen damit besonders ernst ist. Der Antrag ist offensichtlich mal eben schnell zwischen Tür und Angel geschrieben worden. Reflexartig, ohne groß nachzudenken. Sowohl in der Form - denn dann hätte ihn sicher noch jemand Korrektur gelesen bevor er in Umlauf gebracht wurde oder aber zumindest die Autokorrektur der Textverarbeitung drüber laufen lassen - als auch in der Sache ist der Antrag einfach nur peinlich. Dieser Landesregierung zu unterstellen, dass sie nicht kommunalfreundlich sei, ist schlicht falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Das bestätigen Ihnen übrigens Bürgermeister egal welcher Partei sie angehören. Die hier zuständigen Ministerien stehen im ständigen Kontakt – sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit den Kommunen selbst. Wenn es irgendwo mal ein Problem gibt, sind die Kommunikationswege kurz, direkt und unbürokratisch. Das gilt sowohl für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung von Ina Scharrenbach als auch für das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration von Dr. Joachim Stamp. Wir wissen um die Verdienste der Kommunen gerade in den ersten Monaten der Flüchtlingskrise. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die in der Krise vor Ort scheinbar Unmögliches möglich machten. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die zahllose Ehrenamtliche motivierten und immer noch motivieren. Ja, es war und ist auch ein finanzieller Kraftakt, sowohl für die Kommunen als auch für das Land. Natürlich ist es für die Kommunen eine enorme finanzielle Belastung, wenn sie für Gelduldete nach dem dritten Monat allein aufkommen müssen. Genau darum muss man sich auch das Gesamtpaket ansehen, das wir in den ersten Monaten unserer Regierungszeit für die Kommunen geschnürt haben. Die Städte und Gemeinden spüren bereits jetzt - nach nur einem Jahr - die positive Wirkung der neuen Regierungspolitik. Starke Kommunen sind das Fundament für Erfolg und Zusammenhalt im ganzen Land. Die finanzielle Stärkung der Kommunen hat deshalb für uns eine hohe Priorität. Wir sind Partner der Kommunen und werden sie stärken. Mit 11,7 Milliarden Euro enthält das GFG 2018 die höchste Zuweisung, die es je in NRW gegeben hat. Das ist über 1 Mrd. Euro mehr als in 2017. Wie versprochen haben wir den Kommunal-Soli gestrichen. Knapp 91 Mio. Euro bleiben nun 2018 in den Kommunen. Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden Euro. Für die Jahre 2016 bis 2018 stellte und stellt der Bund den Ländern jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale zur Verfügung. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfielen 2016 genau 434 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. Weitergegeben an die Kommunen hat die Vorgängerregierung davon keinen einzigen Euro. 2017 dasselbe Spiel. 434 Millionen Euro erhalten, nichts davon weitergegeben. Die kommunale Familie hat das völlig zu Recht kritisiert. Genauso wie wir in der Opposition. Wäre Rot-Grün vor einem Jahr nicht abgewählt worden, 2018 hätte sich alles genauso wiederholt. Ihre mittelfristige Finanzplanung sah keine Weiterleitung der Integrationspauschale vor. Solidarität gegenüber den Kommunen ist Ihnen genauso fremd wie eine solide Haushaltsführung. Zum Glück kam im Mai 2017 alles anders. Diese NRW-Koalition misst dem Thema „Integration“ einen deutlich höheren Stellenwert bei. Und am wichtigsten: diese NRW-Koalition kann mit Geld umgehen. Jeder Euro wurde zweimal umgedreht, bevor er verplant wurde. Herausgekommen ist für 2018 ein Haushalt mit einer schwarzen Null – der erste seit 1973. Ein Haushalt, der den Spagat aus Solidarität und Solidität schafft. Für 2018 stehen 100 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln im Haushalt mit denen die Kommunen jetzt Integrationsaufgaben erfüllen können. Dieser Betrag entspricht 23 Prozent der 434 Millionen Euro Bundesmittel, also genau dem Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG). Die 100 Millionen Euro sind also nicht nur eine spürbare finanzielle Hilfe für die Kommunen, die 23 Prozent haben darüber hinaus auch einen hohen symbolischen Wert. So wie das Land die Kommunen mit 23 Prozent am Steueraufkommen beteiligt, so beteiligen wir die Städte und Gemeinden jetzt auch mit 23 Prozent an der Integrationspauschale vom Bund. Die Zeiten, in denen die Lasten der Integration auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wurden, sind endgültig vorbei – auch wenn Ihr Antrag genau das Gegenteil suggerieren will. Die aktuelle Erstattungsregel für 3 Monate haben wir im Flüchtlingsaufnahmegesetz so vorgefunden. Daran sind wir jetzt erst einmal gebunden. Wie Sie wissen, ist da ein Anspruch auf Vollkostenerstattung nicht vorgesehen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Kommunen in NRW zu entlasten. Die direkten finanziellen Hilfen habe ich schon angesprochen. Zu einer weiteren spürbaren Entlastung der Kommunen wird der im April beschlossene Asyl-Stufenplan führen. Die Asylverfahren werden beschleunigt. Bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen kann die Aufenthaltszeit für Asylsuchende in Landeseinrichtungen verlängert werden. Die Zahl der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen soll erhöht werden. Und wir arbeiten weiter eng mit den Kommunen an einer Weiterentwicklung des FlüAG. Auf der Basis einer Ist-Kosten-Erhebung in allen 396 Städten und Gemeinden schauen wir uns an, ob die 866 Euro ausreichen, die die Kommunen derzeit pro Monat und Flüchtling erhalten. Die Ergebnisse des Gutachtens wird es in diesem Sommer geben. Auf dieser Basis kann dann das FlüAG überarbeitet werden. Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen der Kommunen um eine konsequente Rückführungspraxis. Kommunen haben es so ein Stück weit selbst in der Hand, die Zahl an Geduldeten zu verringern. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass Land und Kommunen mit der Tatsache klar kommen müssen, dass viele abgelehnte Asylbewerber aus Herkunftsländern kommen, in die faktisch nicht zurückgeführt werden kann. Land und Kommunen tragen für die internationale Lage und die auswärtigen Beziehungen keine Verantwortung. Wir haben das gemeinsame Interesse, dass der Bund hier einen größeren Beitrag leistet. Hierfür setzt sich das Land auf Bundesebene ein.

Sie sehen: Diese NRW-Koalition ist kommunalfreundlich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.