Land übernimmt Mehrausgaben für psychosoziale Beratung

09.12.2021
Raphael Tigges zum Sonderprogramm für Studierendenwerke in NRW

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verzeichnen in der Corona-Pandemie einen deutlich höheren Bedarf an psychosozialen Beratungsleistungen. Bisher konnten diese Mehrausgaben nicht durch das Sonderprogramm des Landes für die Studierendenwerke ausgeglichen werden, sondern lediglich Einnahmeausfälle. Diese Lücke haben wir erkannt: Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am heutigen Donnerstag eine Weiterentwicklung des Sonderprogramms beschlossen, damit auch die psychosoziale Beratung aus den bereitgestellten Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm finanziert werden kann – und zwar nicht nur Beratung durch die Studierendenwerke, der Empfängerkreis wird rückwirkend zum Anfang dieses Jahres auf die Hochschulen selbst erweitert. Dazu erklärt unser wissenschaftspolitischer Sprecher Raphael Tigges:

„Lernen in der WG statt im Hörsaal, Verlust des Studentenjobs, kein soziales Leben an der Uni – die Studierenden in NRW leiden unter den vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Beraterinnen und Berater der Hochschulen und Studierendenwerke sehen einen deutlichen Mehrbedarf an Unterstützung, der sie insgesamt einen Millionenbetrag kostet. Dass wir diesen Mehrbedarf bisher nicht aus dem Sonderprogramm des Landes decken konnten, war eine Lücke, die wir erkannt und nunmehr geschlossen haben. Die jungen Menschen an unseren Hochschulen sollen alle Hilfe bekommen können, die sie in dieser herausfordernden Zeit benötigen. Gut und wichtig ist ebenfalls, dass der Bezugszeitraum für das Sonderprogramm bis Ende März verlängert wurde.“

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