Landtag und Landesregierung müssen jetzt bei der Datenschutzgrundverordnung Korrekturen anmahnen: Bundesregierung bei der besseren Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung unterstützen

16.05.2018
Olaf Lehne zur aktuellen Stunde

Anrede

Sie werden sich eventuell fragen, warum wir diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Das Europäische Parlament hat am 24. Mai 2016 die Datenschutzgrundverordnung beschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte zwei Jahre Zeit, innerdeutsches Recht an die Verordnung anzupassen, was mit der Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt ist, Änderungen sind erforderlich.

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung europaweit in Kraft. Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der persönlichen Daten. Die Datenskandale zeigen, wie dringend notwendig eine Verordnung ist, die das Datenschutzrecht innerhalb der Mitgliedsstaaten Europas harmonisiert. Aber das, was jetzt in Kraft tritt, bedarf wesentlicher Änderungen. Die CDU-Fraktion will den Mehraufwand bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erträglich für die betroffenen kleineren und mittleren Unternehmen, Freiberufler und Vereine halten. Wir wollen eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Anwender.

Die Handlungsspielräume, die die Datenschutzgrundverordnung den EU-Mitgliedsstaaten durch Öffnungsklauseln gewährt, müssen auf Bundesebene auch ausgeschöpft werden. Mittelständler, Vereine und im Übrigen auch wir Politiker stehen vor massiven Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Anwendung der EU-Verordnung. Weil ohne die Genehmigung der zu schützenden Dritten kaum noch Daten/Bilder erfasst werden können. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der vergangenen Woche betont, dass die Richtlinie nicht dazu führen dürfe, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei.

Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium wolle sie die Richtlinien erneut prüfen und die Regeln in dem möglichen Rahmen lockern. Genauso ist es richtig! Wir werden unsere Möglichkeiten auf Bundesebene nutzen, um die Kanzlerin bei ihrem Ziel, die Betroffenen zu entlasten, zu unterstützen. Das brauchen die Freiberufler, Handwerksbetriebe, Vereinsvertreter und Ehrenamtliche in unserem Land. Zahlreiche schriftliche Anfragen und Gespräche vor Ort haben uns dazu veranlasst, diese Aktuelle Stunde zu beantragen. Die Verunsicherung ist groß. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages vertritt zur Datenschutzgrundverordnung eine andere Auffassung als der wissenschaftliche Dienst des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Der Aufwand für die Betroffenen steigt erheblich, Verstöße können ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen wie z.B. erhebliche Geldbußen, Schadensersatz und Schmerzensgeld, z.B. ein Empfehlungslink auf der Homepage eines Heimatvereins, Handwerkbetriebs oder einer Rechtsanwaltskanzlei an der falschen Stelle; Ordner mit Adressverzeichnissen des Sportvereins könnten unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu Strafen führen. Wir wollen Unternehmen und Vereine, Handwerker, Freiberufler und Ehrenamt bei der Umsetzung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Neuregelungen unterstützen. In den Anwendungsbereich des BDSG fallen alle nicht-öffentlichen Stellen, d.h. Unternehmen, Privatpersonen, Ehrenamtler, Vereine und die öffentlichen Behörden des Bundes. Den Umgang mit personenbezogenen Daten für nicht-öffentliche Stellen und die öffentlichen Stellen des Bundes regelt das Bundesdatenschutzgesetz. D.h. für die Bereiche des Ehrenamts, der Vereine, der Unternehmen und Freiberufler ist der rechtliche Rahmen daher abschließend auf europäischer Ebene geregelt und auf Bundesebene zu schaffen.

Der Familienbetrieb um die Ecke ist nicht vergleichbar mit Amazon oder Google. Die Regeln zur Umsetzung der DSGVO müssen, wie von der Kanzlerin gefordert, gelockert werden. Österreich schöpft einige Öffnungsklauseln aus, z.B. gibt es in aller Regel Strafen nur für Wiederholungstäter. Die betroffenen Unternehmen, Vereine oder Einzelpersonen dürfen nicht Opfer einer Abmahnindustrie werden. Der Mittelstand und das Ehrenamt sind das Rückgrat unserer Gesellschaft.

Die FAZ vom 15.04.18 schreibt in einem Interview über den Berichterstatter des EU-Parlaments, Jan Phillip Albrecht von den Grünen, dass er Europas Unternehmen überfordere mit seinem Datenschutzrecht. „Der Überzeugungstäter sieht das als Dienst am Menschen“. Hier ist stattdessen Augenmaß gefordert. Die Politik muss ein Auge darauf haben, dass hier nicht durch europäische Vorgaben alles noch komplizierter wird. Eine Studie zeigt, dass gerade die kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs), die Freiberufler und Handwerker bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regeln vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden und schlicht weg überfordert sind. Es droht, dass viele kleine und mittlere Unternehmen es nicht schaffen, die Vorgaben der DSGVO rechtzeitig zu erfüllen.

Eine aktuelle Umfrage des Eco-Verbands der Internetwirtschaft und Absolit Consulting unter 600 Marketing-Entscheidern zeigt beispielsweise, dass es zu knapp einem Viertel der E-Mail Adressen, die regelmäßig angeschrieben würden, keine oder nur eine rechtlich unzureichende Einwilligung gäbe. Das macht immerhin 22 Prozent aus! 47 Prozent der Beauftragten wollen sich noch eine geeignete Vorgehensweise überlegen – heute haben wir den 16. Mai, die DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft. Daten sind der Treibstoff der Wirtschaft und eine stetig nachwachsende Ressource, mit der wir verantwortungsvoll umgehen müssen. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss gewährleistet werden und die Chancen einer modernen Datenverarbeitung müssen gleichzeitig ermöglicht werden! Und trotzdem gilt auch hier: der Staat muss das richtige Maß wahren. Im Sinne der Menschen in unserem Land.

Autoren