Leitentscheidung G9: Wir schaffen Klarheit

06.03.2018
Presseinformation
Bodo Löttgen

Heute hat das Kabinett die schulgesetzliche Umsetzung der Leitentscheidung G9 beschlossen. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen, erklärt dazu:

„Heute ist ein guter Tag für Schüler, Lehrer und Eltern in Nordrhein-Westfalen. Denn ab dem Schuljahr 2019/2020 können die Schulen in eigener Verantwortung festlegen, ob sie der Leitentscheidung zu einem neunjährigen Bildungsgang (G9) folgen wollen, oder ein Abitur nach acht Jahren bevorzugen. Dieser Beschluss des Kabinetts entspricht dem weitüberwiegenden Wunsch in der Bevölkerung nach mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur. Er respektiert aber zeitgleich, dass es Schulen gibt, die aus wohlerwogenen Gründen ein gut funktionierendes System des Abiturs nach acht Jahren beibehalten möchten. Wir begrüßen diese Reform. Die NRW-Koalition setzt damit ein zentrales Versprechen ihres Koalitionsvertrages um.

Es ist ein fester Grundsatz der CDU, jedem Kind nach seinen Fähigkeiten individuelle Aufstiegschancen zu ermöglichen. Deshalb  war es uns wichtig, auch diesen Aspekt, der bisher lediglich schulfachlich in der Prüfungsordnung berücksichtigt wurde, gesetzlich zu verankern. Unter der Überschrift „G8 in G9“ ermöglichen wir es leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern, besser als bisher, ihren Weg zum Abitur zu verkürzen. Mit der schulgesetzlichen Umsetzung der Leitentscheidung schaffen wir ein entspanntes und effektives Lernklima an nordrhein-westfälischen Schulen, ohne weitere aufreibende Diskussionen um die Dauer der Bildungsgänge. So wird auch die in Kürze folgende schulfachliche Umsetzung der Leitentscheidung dem Grundsatz der NRW-Koalition Rechnung tragen: Mehr Qualität im System, statt Debatten über das System.

Neue Kontinuität, Eigenverantwortlichkeit von Schulen, die das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und damit des Schulträgers in ausreichender Weise berücksichtigt und Verlässlichkeit für Schüler, Lehrer und Eltern werden dafür sorgen, dass unsere Schulen sich ihrer Kernaufgabe wieder vollumfänglich zuwenden können: Jeder Schülerin und jedem Schüler die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf für das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge an Gymnasien“ wird Ende März in den Landtag eingebracht und soll bei Beschluss zum Schuljahr 2019/2020 gelten. Alle öffentlichen Gymnasien werden zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich auf den neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/2020. Die Schulkonferenz (Eltern, Lehrer und Schüler) können sich aber auch einmalig, mit mehr als 2/3 der Stimmen für einen Verbleib bei G8 entscheiden. Der kommunalen Selbstverwaltung wird Rechnung getragen, in dem der Schulträger Gelegenheit erhält, einer solchen Entscheidung begründet zu widersprechen.