Marco Schmitz zu TOP 17 "Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf"

20.09.2023

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Viele Schülerinnen und Schülern schaffen den Übergang von der Schule in den Beruf nicht. Rund 18,5 Prozent der 18- bis 34- Jährigen haben keine Berufsausbildung.
Genau hier soll dieser Gesetzentwurf ansetzen und die jungen Erwachsenen an dieser wichtigen Schwelle begleiten und unterstützen.
Junge Menschen ohne konkrete Zukunftspläne sollen durch das Gesetz unterstützt und informiert werden. Ihnen sollen Anschlussperspektiven aufgezeigt werden. Sei es bei der Berufsfindung, oder bei der Gestaltung eine Übergangs bis in den Beruf.
Bisher bleiben leider viele Schülerinnen und Schüler an dieser Schwelle auf der Strecke.

Die gezielte Bekämpfung des Fachkräftemangels ist der CDU ein wichtiges Anliegen. Deshalb wollen wir vielen jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben ermöglichen und damit auch einer späteren Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Wir wollen den Schülerinnen und Schülern berufliche Möglichkeiten und Chancen aufzeigen.
Wir, wollen niemanden zurücklassen.
Mit den neunen Möglichkeiten können dann Schülerinnen und Schüler frühzeitig aktiv angesprochen und über das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit informiert werden. Gerade der Übergang von der Schule in den Beruf ist für junge Menschen eine sehr unsichere und verunsichernde Zeit. Hier ist es wichtig, aktiv auf sie zuzugehen und konkrete Beratungsangebote zu machen.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten die Schülerinnen und Schüler beim Übergang der Schule in den Beruf zu unterstützen und diejenigen aufzufangen, die noch keine konkrete Anschlussperspektive haben.

Die CDU Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten beim Übergang von der Schule in den Beruf zu.
Vielen Dank.

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