Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der hier vorgestellte Gesetzentwurf hat das Ziel, die Bedenken der Europäischen Kommission, im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/985, auszuräumen.
Bisher ist die darin geregelte Pflicht zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer und Änderung bestehender Berufsreglementierungen nicht ausreichend definiert. Daher muss das bisher gültige Gesetz angepasst werden.
Die in Artikel 7 Absatz 3 aufgeführte Liste der zu prüfenden Anforderungen ist aktuell nicht erschöpfend und muss daher angepasst werden. Denn eine Prüfung von neuen oder geänderten Vorschriften, wenn sie mit einer oder mehreren Anforderungen kombiniert wird, darf sich nicht nur auf etwaige Kombinationen mit den Anforderungen aus der Anlage 3 zu § 4 Absatz 3 VHMPG NRW erstrecken.
Weiterhin werden die relevanten Begriffsbestimmungen „reglementierter Beruf“ und „Berufsqualifikation“ aus der Richtlinie 2005/36/EG eingefügt. Eine Änderung des Gesetzes ist alternativlos und daher stimme ich dem Entwurf zu und bitte Sie, dies gleichermaßen zu tun.
Vielen Dank.
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