
Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind die Orte, an denen Politik unmittelbar erlebbar wird. Hier zeigt sich, ob staatliches Handeln funktioniert – ob Schulen modern ausgestattet sind, ob Kinderbetreuung zuverlässig organisiert ist, ob Straßen, Brücken und Schienen sicher sind, ob Sport- und Kulturangebote lebendig bleiben, ob Integration gelingt und ob die Daseinsvorsorge in allen Regionen gesichert ist. Die Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen stehen, sind groß und vielfältig.
Deshalb tragen wir als Land eine besondere Verantwortung: Unsere Verfassung verpflichtet uns, im Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Zukunftskoalition nimmt diesen Auftrag sehr ernst. Mit dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026 liegt ein Vorschlag der Landesregierung vor, unsere kommunale Familie verlässlich zu unterstützen. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen, Investitionen tätigen und gleichzeitig ihre Haushalte konsolidieren können.
Mit dem GFG 2026 stellen wir unseren Kommunen voraussichtlich rund 16,45 Milliarden Euro bereit. Das bedeutet ein Plus von 684 Millionen Euro, also 4,34 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit erreichen wir einen neuen Höchstwert. Die endgültige Zahl wird wie üblich nach Abschluss des Verbundzeitraums Ende September vorliegen, aber schon jetzt ist klar: Wir setzen hiermit ein starkes Zeichen.
Dass die Mittel trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen steigen, liegt vor allem am Lohnsteueraufkommen und an der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Zwar sinken die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer um etwa elf Prozent, doch dieser Rückgang wird mehr als ausgeglichen. Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Kommunen weiterhin mit massiven Belastungen zu kämpfen haben.
Auch wenn im kommenden Jahr die Mittel aus dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die steigenden Verteidigungsausgaben des Bundes zunehmend wirksam werden dürften, ist zu berücksichtigen, dass viele der Herausforderungen, vor denen insbesondere die Industrie in Deutschland und Nordrhein-Westfalen steht, auch in den nächsten Jahren zunächst bestehen bleiben dürften.
Insgesamt gilt auch für Nordrhein-Westfalen, dass die Steuereinnahmen mittelfristig voraussichtlich hinter den Kalkulationen in der mittelfristigen Finanzplanung aus dem vergangenen Jahr zurückbleiben werden.
Die Sozialausgaben steigen seit Jahren, hinzu kommen steigende Personalkosten durch Tarifabschlüsse. Diese Faktoren belasten die kommunalen Haushalte erheblich und lassen sich auf Landesebene nicht vollständig ausgleichen. Deshalb brauchen wir dringend Reformen auf der Bundesebene. Nur wenn die Soziallasten gerechter verteilt werden, können die Kommunen ihre Handlungsfähigkeit langfristig sichern.
Im Jahr 2024 verzeichneten die nordrhein-westfälischen Kommunen im zweiten Jahr in Folge ein Defizit.
Auszahlungen der Kommunen überstiegen ihre Einzahlungen im vergangenen Jahr per Saldo um 6,84 Milliarden Euro.
Hauptursache sind die steigenden Sozialkosten, die maßgeblich auf bundespolitische Entscheidungen der letzten Jahre zurückzuführen sind. Allein die Transferauszahlungen für Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhöhten sich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,5 Milliarden Euro bzw. 6,7 Prozent auf mehr als 7,5 Milliarden Euro.
Ich sage klar: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Dieses Prinzip muss nach den enttäuschenden letzten Jahren endlich wieder zur Richtschnur bundespolitischen Handelns werden. Mit Blick auf die aktuelle Bundesregierung bin ich zuversichtlich, dass genau dies gelingen wird.
Wir als Land stehen fest an der Seite unserer Kommunen. Obwohl die Spielräume im Landeshaushalt eng sind, ergänzen wir die Gemeindefinanzierung durch eine Altschuldenregelung. Seit diesem Jahr stellen wir jährlich 250 Millionen Euro bereit, um besonders verschuldete Kommunen gezielt zu entlasten. Damit bekennen wir uns klar dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern und ihnen eine echte Perspektive zu geben.
Es ist erfreulich, dass der Bund nun angekündigt hat in die Altschuldenlösung (des Landes) einzusteigen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen.
Über die Investitionspauschalen fließen 2026 voraussichtlich insgesamt 1,42 Milliarden Euro in den Ausbau und die Sanierung kommunaler Infrastruktur – von Straßen und Brücken bis hin zu Verwaltungsgebäuden, Sportstätten und kulturellen Einrichtungen.
Zusätzlich stellen wir über die Aufwands- und Unterhaltungspauschale weitere 170 Millionen Euro bereit. Diese Mittel sind entscheidend, um die bestehende Infrastruktur zu erhalten und zu verbessern.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Bildung: Die Schul- und Bildungspauschale steigt auf über 871 Millionen Euro. Damit stärken wir die Kommunen in ihrer Verantwortung für Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.
Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes – und sie müssen dort ankommen, wo Kinder und Jugendliche leben und lernen.
Auch der Sport profitiert: Die Sportpauschale wird auf rund 75,1 Millionen Euro angehoben. Damit würdigen wir die enorme Bedeutung, die Sportvereine und -einrichtungen für Integration, Gesundheit, Gemeinsinn und das gesellschaftliche Leben haben. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt Sportland Nummer eins – und das nicht zuletzt dank der Kommunen.
Wir sorgen außerdem dafür, dass die Kommunen Zeit und Mittel für das Wesentliche zurückgewinnen. Die Änderungen im kommunalen Vergaberecht und die Abschaffung der Unterschwellenvergabe ab dem 1. Januar 2026 machen Investitionen der Kommunen beispielsweise in Bau- und Infrastrukturvorhaben unkomplizierter und planbarer. Zur Einordnung: 2023 wurden etwa 23.500 kommunale Vergabeverfahren geführt — 91 % davon fielen unter die Unterschwelle und erzeugten großen Verwaltungsaufwand bei geringem Nutzen. Mit einer einheitlichen Regelung für alle Gemeinden beseitigen wir diese Ineffizienzen und schaffen eine einheitliche Regel für das gesamte Land.
Darüber hinaus haben wir § 89 Absatz 4 der Gemeindeordnung überarbeitet, um das strategische kommunale Kreditmanagement zu sichern und zu stärken.
Die Zahlen sprechen für sich: In den vergangenen neun Jahren haben wir die Gesamtzuweisungen an die Kommunen um 15,1 Milliarden Euro (auf 39,5 Milliarden Euro in 2025) gesteigert – ein Zuwachs von über 50 %. Mittlerweile fließen fast 40 % des gesamten Landeshaushalts in die kommunale Familie. Wir tun das, obwohl viele der Kostensteigerungen nicht vom Land verursacht sind.
Damit machen wir deutlich: Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich. Wir übernehmen Verantwortung. Wir stehen verlässlich an der Seite unserer Städte, Gemeinden und Kreise. Unsere Kommunen leisten jeden Tag Großartiges – für die Menschen, für die Wirtschaft, für den Zusammenhalt in unserem Land. Sie verdienen dafür Respekt, Anerkennung und handfeste Unterstützung.
Mit dem GFG 2026 schaffen wir die finanzielle Basis dafür, dass unsere Kommunen auch in den kommenden Jahren Orte bleiben, die Heimat, Sicherheit und Perspektiven bieten.
Wir stellen sicher, dass Städte und Gemeinden weiterhin in Schulen investieren, Infrastruktur modernisieren, soziale Angebote sichern und das gesellschaftliche Leben vor Ort stärken können.
Die Zukunftskoalition nimmt ihre Verantwortung ernst. Wir sind überzeugt: Nur starke Kommunen machen Nordrhein-Westfalen stark.
Deshalb werden wir auch künftig alles daransetzen, eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten und den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen.
Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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