
Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach Artikel 28 unseres Grundgesetzes muss die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen eines sozialen Rechtsstaates entsprechen.
Nordrhein-Westfalen ist ein solcher sozialer Rechtsstaat. Und diese Staatszielbestimmung weist der Landesregierung, weist uns als regierungstragenden Fraktionen den Weg. Denn als Staat macht uns beides stark.
Wir als Christdemokraten setzen uns seit jeher für die soziale Marktwirtschaft ein. Arbeit muss sich lohnen, derjenige, der arbeitet, muss am Ende des Monats wesentlich mehr Geld in der Tasche haben als derjenige, der es nicht tut.
Gleichzeitig ist es eine enorme Errungenschaft, dass die Menschen, die gerade nicht arbeiten können oder keinen Job finden, trotzdem ein menschenwürdiges Leben in Deutschland führen können.
Dafür ist es unabdingbar, dass alle die, die in Deutschland Geld erwirtschaften, ihren Anteil für den Sozialstaat leisten. Seien es natürliche Personen, seien es juristische Personen.
Dies gilt für deutsche Gesellschaften und erst recht für ausländische. Im Rahmen der Cum-Cum Geschäfte haben deutsche Gesellschaften mitgeholfen, dass ausländische Gesellschaften Rückerstattungen auf die Kapitalertragssteuer erhalten haben, die ihnen nicht zustanden.
So viel internationaler Handel auch im Finanzsektor uns als Land bringen kann, eines muss klar sein:
Dort, wo Steuergesetze gezielt unterlaufen werden, muss der Staat ein klares Stoppschild setzen. Es muss immer klar sein, dass das Recht für alle gilt, egal wie arm oder reich man ist. Das gilt für deutsche wie für ausländische Gesellschaften.
Womit wir beim Rechtsstaat wären. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln unabhängig in Deutschland und dies ist ein hohes Gut. Das Legalitätsprinzip sorgt dafür, dass der Willkür Einhalt geboten wird. Die Ermittlungsbehörden sind von Amts wegen verpflichtet, einzuschreiten, sofern der Verdacht einer Straftat gegeben ist. Aber auch nur dann. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht.
Grade in Zeiten knapper Haushaltsmittel sind Einnahmen an Körperschaftssteuer, zudem in so großem Ausmaß, eine sehr willkommene Einnahmequelle. Gleichwohl entscheiden – wie gesagt - allein die Strafverfolgungsbehörden, ob Strafverfahren eingeleitet werden.
Die Staatsanwaltschaften vor allem in Nordrhein-Westfalen haben dabei in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass sie die Speerspitze im Kampf gegen Steuersünder sind. Hochspezialisiert und mit großem Aufwand sind sie erfolgreich dabei, Vergehen aufzudecken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Und das ist gut so: Denn wer den Fiskus schädigt, schädigt uns alle.
Vor diesem Hintergrund wurde die Hauptabteilung H - trotz knapper Kassen - in der Vergangenheit massiv verstärkt und ein eigenes Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität geschaffen.
Selbst auf der Internetseite des Vereins Finanzwende heißt es insofern, ich zitiere wörtlich, lobend: „In NRW stehen der Staatsanwaltschaft Köln über 100 zuarbeitende Stellen der Steuerfahndung und Polizei zur Verfügung – allein für die strafrechtliche Aufarbeitung der CumEx- und CumCum-Geschäfte.“ (Zitat Ende)
Verglichen wird dies unter anderem mit Hessen als Bankenstandort, wo die Ermittlungsgruppe mit nur zehn Personen besetzt ist.
Dies zeigt, wir tun viel in Nordrhein-Westfalen. Mit wir meine ich aber weniger uns hier, sondern die Ermittlungsbehörden.
Denn dort sitzen die Menschen, die tagtäglich für uns alle arbeiten und die wir nach Kräften unterstützen. Dort wird autonom anhand des geltenden Rechts entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Dort wird gewährleistet, dass alle ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.
Dort zeigt sich der soziale Rechtsstaat von seiner besten Seite. Wir alle können uns auf die nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden verlassen. Wir bedanken uns bei den Behörden, wie ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanke. Der Überweisung des Antrags an den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.
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