Matin Sträßer zu TOP 23: „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen“

09.10.2024

Sehr geehrter Herr Präsident!
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

heute steht die Schlussabstimmung zum „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen“ an.

Es geht zwar nur um die Aufhebung staatlicher Regelungen für die evangelische und die katholische Kirche. Aber ich möchte die heutige Entscheidung trotzdem nicht zu klein machen.

Der Landtag setzt heute immerhin einen Verfassungsauftrag um. Denn der Auftrag der Trennung von Staat und Kirche stand schon in der Weimarer Verfassung und steht auch im Grundgesetz und unserer Landesverfassung. Hierzu gehört ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Verwaltung eigenen Vermögens.

Die drei evangelischen Landeskirchen haben dafür schon seit längerem eigene Regelungen geschaffen. Insofern hat die heutige Entscheidung eine eher geringe Bedeutung. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich mich in meiner Rede vor allem mit der katholischen Seite beschäftige. Für die katholischen Bistümer hat das Gesetz – zumindest indirekt - weitreichende Wirkungen, weil ihm kircheneigene Regelungen zur Vermögensverwaltung folgen, die nicht bei allen in der Kirche auf Zustimmung stoßen.

Bisher waren für die katholischen Bistümer in NRW die aus dem Jahr 1924 stammenden staatlichen Regelungen Grundlage ihrer Vermögensverwaltung. Seit einigen Jahren wuchs aber auch von der Basis her der Wunsch nach zeitgemäßeren Regelungen. Und so legten die katholischen Bistümer für Nordrhein-Westfalen im März 2022 einen gemeinsamen „Entwurf für ein Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz“ vor. Inzwischen gibt es daraus abgeleitete eigene Entwürfe in den Diözesen.

Für die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen war das der Anstoß, den zitierten Verfassungsauftrag umzusetzen. An dieser Stelle danke ich den Fraktionen von SPD und FDP. Auch wenn der Entscheidung heute formal ein Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zugrunde liegt, sind die Beratungen von Beginn an in einem grundsätzlichen Einvernehmen geführt worden.

Wir haben es uns dabei nicht leicht gemacht. Über die Staatskanzlei gaben wir ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag, das den Verfassungsauftrag im Ergebnis ebenso bestätigt hat wie die spätere Anhörung im zuständigen Hauptausschuss.

Hier möchte ich auch auf die Erneuerung einer „Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung, Veränderung und der gesetzlichen Vertretung katholischer Kirchengemeinden und Gemeindeverbände“ hinweisen. Sie ist nicht Teil des Gesetzgebungsverfahren, steht aber durchaus in einem Zusammenhang. Die katholischen Diözesen sagen in dieser Vereinbarung insbesondere die Beteiligung von Laien bei der Verwaltung des Kirchenvermögens weiterhin zu.

Diese Vereinbarung ist im Vorfeld der heutigen Entscheidung von den fünf katholischen Bischöfen und dem Ministerpräsidenten unterzeichnet worden. Damit ist ein zeitgleiches Außerkrafttreten alter und Inkrafttreten neuer Regelungen möglich und schafft ein großes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Wir setzen damit in einem sehr geordneten Verfahren den Verfassungsauftrag um. In allen anderen betroffenen Bundesländern und Diözesen hat es diese Ablösung schon längst gegeben, ohne dass es dort zur Kritik an der Vorgehensweise der jeweiligen Landesparlamente gekommen ist.

Ich möchte kurz auf diejenigen eingehen, die aus den Kirchen heraus das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet haben. Den Grund dafür sehe ich in einer wachsenden Unzufriedenheit mit der jeweiligen sogenannten Amtskirche. In den Diözesen, insbesondere Aachen und Köln, laufen zudem Prozesse zur Neustrukturierung der Gemeinden. Es wird befürchtet, dass neue kircheninterne Regelungen zulasten der Beteiligung und der Gemeinden vor Ort führen.

Als Christ katholischer Konfession, der sich seit seiner Jugend aktiv auch in der Kirche engagiert, kann ich vieles nachempfinden. Auch ich wünsche mir stärkere Beteiligungsrechte, mehr demokratische Kontrollgremien oder auch ein kirchliches Verwaltungsgericht.

Die kircheninternen Regelungen zu verändern bzw. im Sinne einer größeren Wertschätzung der Arbeit von Laien in der Kirche zu verbessern, ist aber nicht meine Aufgabe als Mitglied des Landtags, sondern das ist meine Aufgabe als engagiertes Mitglied meiner Kirche. Auch daran will ich gerne weiter mitarbeiten.

Mein abschließender Appell:
Die Trennung von Staat und Kirche ist wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Wir brauchen aber mehr denn je auf allen gesellschaftlichen Ebenen die Zusammenarbeit von Staat und Kirchen.

Beide Seiten sind dabei angewiesen auf Menschen, die bereit sind, sich für diese Belange zu engagieren. Ich bitte deshalb gerade die katholischen Diözesen: stärken Sie die Beteiligungsmöglichkeiten ihrer Mitglieder. So stärken sie den Zusammenhalt und unser Gemeinwesen – in den Kirchen und im Staat.