
Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren.
Ich freue mich heute zum Antrag der SPD-Fraktion mit dem schönen Titel „Mehr Biss für den zahnlosen Tiger: Bundesnetzagentur braucht Sanktionsmöglichkeiten“ für die CDU-Landtagsfraktion Stellung nehmen zu können.
Nicht nur, dass ich noch gestern Abend meinen Zahnarzt bitten musste nichts zu tun, was meine heutige Rede gefährde, nein, die Bundesnetzagentur als oberste Bundesbehörde hat ihren Hauptsitz auch in meiner Heimat, der Bundesstadt Bonn. Gestatten Sie mir bitte einen kurzen Blick auf die wesentlichen Aufgabenbereiche der Bundesnetzagentur und hinter die Kulissen der Behörde.
Die Bundesnetzagentur ist:
- Regulierungsbehörde
- wettbewerbliche und technische Aufsichtsbehörde für die 5 Netzmärkte: Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr
- Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.
Die Aufgabenfülle ist also die eines „Tigers“. Wir alle wissen aber, dass die erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben maßgeblich durch Organisation und Rahmenbedingungen bestimmt werden. Allein 8 Abteilungen bzw. Beschlusskammern mischen mit, wenn es um die Belange des Verbraucherschutzes geht. Die Bundesnetzagentur ist an etwa 45 Standorten vertreten, teils mit nur 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ist die Behörde damit organisatorisch richtig aufgestellt, um bei Bedarf durchgreifen und sanktionieren zu können? Fragen, die man diskutieren mag, wobei sich die SPD nicht aus der Verantwortung stehlen kann. 1998 gegründet - die ersten 7 Jahre unter Bundeskanzler Gerhard Schröder - und heute wird die Post-Regulierung innerhalb der Bundesnetzagentur vollständig durch einen, der SPD „zuzurechnenden“ Vizepräsidenten ausgeübt. Die Postmärkte sind ein gewaltiger Wirtschafts- und Gesellschaftsfaktor mit einem Gesamtumsatz von 31,1 Mrd. Euro. Besonders der lizenzfreie Paketmarkt mit einem Jahresumsatz von 21,0 Mrd. Euro gewinnt angesichts der rasanten Entwick-lung des Online-Handels an Bedeutung. Eine große Anzahl von Paketdienstleister konkurriert um die Gunst der Kunden. Im Jahr 2017 gab es rund 6100 Verbraucherbeschwerden, die sich an die Bundesnetzagentur gewandt haben. Zustellmängel waren der Hauptgrund für Beschwerden. Es folgen Verlust oder Beschädigung von Sendungen, zu lange Laufzeiten und mangelnde Sendungsverfolgung im Paketbereich. Aber bei Betrachtung der Menge von 15,7 Mrd. Briefsendun-gen pro Jahr relativiert sich die Zahl der Beschwerden. Es handelt sich somit um 0,00004 % Beschwerdefälle! An dieser Relation ändert auch eine „Dunkelziffer“ nichts Wesentliches. Von einem generellen, flächendeckenden Problem kann hier wirklich nicht gesprochen werden! Eine Verbraucherumfrage der Bundesnetzagentur aus dem letzten Jahr ergab eine Kundenzufriedenheit von über 80 %. Wir meinen daher, es bedarf keiner weiteren gesetzlichen Re-gelung bzw. weiterer Sanktionsmöglichkeiten. Der bestehende Rechtsrahmen - z. B. die Kontrollmöglichkeit der Lizenznehmer auf Lizenztauglichkeit und die Erhebung von Zwangsgeldern bis hin zum Lizenzentzug sowie bei Verstößen das Verhängen von Bußgeldern - sollte zunächst konsequent angewendet werden! Die Bundesnetzagentur ist nicht „zahnlos“, wie es im SPD An-trag heißt! Die Frage lautet eher, ob von den bestehenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ausreichend Gebrauch gemacht wird! Im nicht-lizenzpflichtigem Bereich, im Bereich der Paketpost, hat der Verbraucher bereits eine starke Stellung, da er durch die Wahl des jeweiligen Dienstleisters eine Handhabe hat, um auf unzufriedenstellende Dienstleistungen zu reagieren. Bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur sind im Jahr 2017 rund 1000 Anträge auf Schlichtung eingegangen. 25 % mit gütlicher Einigung 10 % wurden von der Schlichtungsstelle abgelehnt 7 % zurückgezogen 17 % sind noch in Bearbeitung 41 % Ablehnung vom Postdienstleister „FAST IMMER ABGELEHNT“, wie es der SPD Antrag behauptet, ist somit falsch! 41 % ist richtig und der Rechtsweg bleibt offen! Sofern ein Schlichtungsverfahren zustande gekommen ist, er-folgte auch eine Einigung. Diese außergerichtlichen Verfahren waren erst im Jahr 2016 durch das sogenannte „Verbraucher-streitbeilegungsgesetz“, geschaffen worden. Hier ist es viel zu früh erneut gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine Zwangsteilnahme würde zudem dem Wesen der Schlichtung widersprechen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU nimmt Fragen des Verbraucherschutzes, aber auch den mün-digen Verbraucher sehr ernst! Daher blicke ich erwartungsvoll auf die zu führende Diskussion zu dem Thema im hierfür zuständigen Ausschuss. Vielleicht gelingt es uns ja die von CDU und SPD gemeinsam getragene Bundesregierung zu einer Prüfung zu motivieren, ob die Bundesnetzagentur wirklich zum Zahnarzt muss und welche Behandlungsmethoden geboten wären.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Empfehlen Sie uns!