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19.12.2017
Peter Preuß zum Urteil des BVerfG zum Vergabeverfahren im Medizinstudium

Peter Preuß zum Urteil des BVerfG zum Vergabeverfahren im Medizinstudium

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs zum Vergabeverfahren von Medizinstudienplätzen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß:

„Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch sein heutiges Urteil eine Änderung des Vergabeverfahrens für das Medizinstudium möglich macht. Die Chancen auf einen Medizinstudienplatz für alle Interessierten werden damit größer. Das Urteil bekräftigt die Position der CDU.

Die CDU-Fraktion und insbesondere NRW-Gesundheitsminister Laumann haben sich für die Einführung einer Landarztquote eingesetzt. Wir sind seit Jahren der Überzeugung, dass das Problem der hausärztlichen Versorgung nur gelöst werden kann, wenn wir auch einen Blick auf die Kriterien bei der Auswahl für die Medizinstudienplätze werfen. Diese Position hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil untermauert. Wir werden nun aktiv nach rechtssicheren Kriterien zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils suchen.“

Hintergrund:

Heute haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das bisherige Vergabeverfahren für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie sprachen sich unter anderem dafür aus, dass die Abiturnote nicht das einzige Kriterium für die Auswahl beim Medizinstudium sein dürfe. Bis 2019 hat der Gesetzgeber jetzt Zeit, das Vergabeverfahren anzupassen.

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