Mit KI den Justizstandort Nordrhein-Westfalen zukunftssicher aufstellen

05.09.2024

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz ist eine Chance, sofern Rahmenbedingungen und Fragen abgeklärt sind. Was kann und darf künstliche Intelligenz in der Justiz leisten und wie können konkrete, technisch und rechtlich tragfähige Anwendungen aussehen? Darüber hat sich die CDU-Landtagsfraktion im Rahmen eines Werkstattgespräches mit Experten ausgetauscht. Dass das Thema relevant ist, zeigten die vielen Besucher, darunter Richter, Anwälte sowie Präsidentinnen und Präsidenten von Gerichten.

„Der Einsatz von KI in der Justiz bietet die Chance, die Verfahrensdauer zu senken, das Vertrauen in unsere Justiz zu stärken – und den Justizstandort Nordrhein-Westfalen zukunftssicher aufzustellen“, sagte Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. „Unser Ziel ist es, KI dort einzusetzen, wo sie sinnvoll entlasten und Kapazitäten freimachen kann. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Entscheidungen nicht nur technisch korrekt, sondern auch für die betroffenen Personen verständlich sind. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Juristen, Technikern und Ethikern. Für uns als CDU steht aber auch fest: Künstliche Intelligenz kann und wird niemals die finale Entscheidung gut ausgebildeter Menschen in der Justiz und Rechtsberatung ersetzen.“

„Der Einsatz von KI ist kein ,nice to have‘. Die Frage ist nicht: Wollen wir sie einsetzen? Wir werden es tun müssen“, betonte Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen. Die Durchbrechung des Legalitätsprinzips, also die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn ein Anfangsverdacht gerechtfertigt ist, sei oft eine Frage von Ressourcen: „Wir haben kein Qualitäts-, sondern ein Quantitätsproblem. Jede erfolgreiche Ermittlung führt zu weiteren Ermittlungen – wir ersticken sozusagen im eigenen Erfolg. Die Digitalisierung von Massendaten werden wir nur mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz schaffen. Dabei dürfen wir nicht menschliche Entscheidungen ersetzen. Aber unterhalb dessen ist ein weites Spektrum, wo wir schauen sollten, was umsetzbar ist.“

Die Problematik von großen Datenmengen kennt auch Dr. Christine Schröder, Richterin am Landgericht Frankfurt am Main: „Gerade bei Massenverfahren prasseln Datenmassen auf uns ein. KI kann keinen Richter ersetzen, aber bei justiziellen Tätigkeiten unterstützen, zum Beispiel Chats, Bilder, Handydaten, Webseiten und soziale Netzwerke automatisiert auswerten. Akten und Datensätze werden immer umfangreicher. Von Künstlicher Intelligenz erhoffe ich mir eine schnellere Aktendurchdringung. So könnten wir den Personalmangel zumindest teilweise auffangen.“ Schröder stellte auch Beispiele aus Hessen vor, zum Beispiel „FraUKe“, das bei Fluggastklagen unterstützen soll, „FRIDA“ (Frankfurts Regelbasierte Intelligente DokumentenerstellungsAssistenz) für den Bereich Verkehr sowie „Codefy“, das Akteninhalte strukturiert.

Klaus Brisch beleuchtete als Fachanwalt für Informationstechnologierecht das Thema aus einer anderen Perspektive: „Für uns ist KI kein Tool, was wir nutzen wollen, sondern müssen. Wir bewegen uns in einem Rechtsmarkt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir schnell darin sein, technologische Entwicklungen zu erkennen und nutzen zu können.“

Themen

Autoren