NRW gegen Extremismus - Keine Steuergelder für Feinde der Demokratie!

30.06.2017

Extremismus kann man nicht mit Extremisten bekämpfen. Darin sind wir uns, so denke ich, in diesem hohen Hause über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig. Das Rezept, das die AfD-Fraktion dazu in ihrem vorliegenden Antrag präsentiert, ist allerdings – wie so vieles, was man aus Ihrer Partei hört – bedauerlicherweise von Vor-Vorgestern. Mit dem Antrag soll die Landesregierung nämlich aufgefordert werden, eine sog. Demokratieklausel entsprechend der bis 2014 im Bund bestehenden Demokratieklausel als Fördervoraussetzung für die Mittelvergabe im Engagement gegen Extremismus einzuführen. Wenn sich die Kollegen der AfD-Fraktion der Mühe unterzogen hätten, einmal nachzuvollziehen, weshalb diese Demokratieerklärung 2014 in ihrer bis dato geltenden Form abgeschafft worden ist, hätten sie sich den vorliegenden Antrag sparen können. Da Sie das offensichtlich nicht für nötig befunden haben, können wir das gerne hier und heute nachholen. Das Bundesfamilienministerium verlangte in den Jahren 2011 bis 2014 von Initiativen gegen Extremismus die Unterzeichnung einer Erklärung zur Verfassungstreue, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Demokratieerklärung oder „Extremismusklausel“ bezeichnet wurde. Verlangt wurde darin nicht nur das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Projektträger sollten auch darauf achten, dass mögliche Kooperationspartner sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Wer diese Klausel nicht unterschrieb, erhielt keine finanzielle Förderung. Gegen dieses Verfahren protestierten vor allem Vereine und Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zum Teil heftig und – das kann ich für die CDU-Fraktion sagen – aus unserer Sicht auch zu Recht. Denn in der Tat erscheint es seltsam, von Vereinen, die sich seit vielen Jahren für die Stärkung der Demokratie einsetzen, ein aktives Bekenntnis zum Grundgesetz zu verlangen. Dass mancher Antragsteller dieses Formerfordernis als eine Art Kränkung empfunden haben mag, ist nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig gewesen, dass die CDU-geführte Bundesregierung diese Form des Bekenntnisses zur Verfassungstreue Anfang 2014 abgeschafft hat. Seither müssen die Antragsteller nämlich keine entsprechende Klausel mehr unterschreiben. Stattdessen erhalten sie mit dem Finanzzuwendungsbescheid ein Begleitschreiben, in dem der Geldempfänger verpflichtet wird, sicherzustellen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. Da dieses Begleitschreiben Bestandteil des Zuwendungsbescheides ist, ist sein Inhalt bindend. Im Ergebnis wurde damit die Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung geändert, die Wirkung bleibt aber dieselbe. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Projektträger nicht länger der Verpflichtung ausgesetzt werden, sich mittels eigenhändiger Unterschrift gewissermaßen von einem Generalverdacht freizeichnen zu müssen. Das ist vernünftig, sachgerecht und verdient Zustimmung. Warum die AfD-Fraktion dennoch hinter diese Praxis zurückfallen möchte und für Nordrhein-Westfalen die Rückkehr zu einer Verwaltungspraxis anstrebt, die der Bund aus guten Gründen schon lange wieder beendet hat, ist nicht nachvollziehbar. Der vorliegende Antrag sagt dazu leider kein Wort. Deshalb wird die CDU-Fraktion ihn richtigerweise ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Themen

Autoren