Olaf Lehne MdL zu TOP 12

12.07.2018
Privatisierung der Sicherheit an NRW-Flughäfen beenden - Luftsicherheit in staatlich-förderale Hände legen

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete,


in Ihrem Antrag wird zutreffend dargestellt, dass die beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn eine große Bedeutung für Nordrhein-Westfalen haben.

Ihre Behauptung, dass das private System an den beiden Großflughäfen in NRW eine „fortwährende Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr“ darstelle, ist falsch.

Es geht bei der Verbesserung der Kontrollen nicht um die Frage „Staat“ oder „Privat“.

Der Auftragnehmer, ob eine staatliche Gesellschaft oder eine private Sicherheitsfirma, wird an der Qualität der Aufgabenerfüllung gemessen, nicht an der Rechtsform.

Werden Mängel bei der Aufgabendurchführung bekannt, kann entsprechend z.B. durch Kündigung des Vertrages gehandelt werden.

In Ihrem Antrag gehen Sie selbst auf Kündigungen privater Sicherheitsunternehmen ein.

Dass der Personalmangel an Luftsicherheitsassistenten zu langen Wartezeiten der Fluggäste bei den Kontrollen führt, ist an den Flughäfen wie auf Bundesebene bekannt.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, wie die Luftsicherheitskontrolle effizienter gestaltet werden kann.

Diese Vorschläge sollten erst einmal abgewartet werden.

Zudem steht das Land NRW nach wie vor mit dem Bundesinnenministerium im Gespräch, um die Qualität bei den Kontrollen weiter zu verbessern.

Eine umfassende Analyse, wie Verbesserungen erreicht werden können, ist auch im Hinblick auf die Finanzierung nötig.

Es wird keine einvernehmliche Beendigung des Verwaltungsabkommens für die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn geben.

Zutreffend ist, dass Bayern als einziges Bundesland einen Sonderweg beschritten hat und die Landespolizei gegen Erstattung der Kosten dort für die Luftsicherheit tätig ist.

Der bayerische Weg ist kein schlechter, aber ein teurer. NRW sucht bekanntlich aufgrund der Fehler der rot-grünen Koalition Polizisten.

Aufgrund der Personalknappheit ist dies in NRW offenkundig nicht möglich.

Ihre Fraktion sitzt doch auch im Haushalts- und Finanzausschuss.

Hätten Sie die Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 05. Juni 2018 gelesen, so wüssten Sie, dass die Beteiligungskriterien unter dem Oberbegriff der „Erforderlichkeit“ stehen müssen, wenn sich das Land NRW an einem privatrechtlichen Unternehmen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe beteiligt.

Für Ihren Vorschlag müssten sehr hohe Hürden überrannt werden, Verträge gekündigt und weiteres Personal angestellt werden.
Staat kann und muss nicht alles selber machen.

Hier ist Vertragstreue der Vertragspartner gefordert.

Im Übrigen wird bei den Flughäfen auch die Meinung vertreten, dass sie selbst diese Aufgabe durch Tochtergesellschaften erledigen könnten.

Dies entscheidet aber nicht das Land, sondern aus den bekannten oben aufgeführten Bedingungen zur Zeit der Bund.

Wir lehnen den Antrag ab!

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