Olaf Lehne zu TOP 12 "Schluss mit der Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung! – Transparenz und klare Regeln statt Schattenagenda auf Kosten der Steuerzahler"

21.05.2025

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Titel des FDP-Antrags verspricht Drama – von 'Blackbox', 'Schattenagenda' und 'Kosten für den Steuerzahler' ist da die Rede. Was wir hier erleben, ist weniger eine differenzierte Analyse als vielmehr ein rhetorischer Rundumschlag gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Wer so agiert betreibt keine transparente Politik, sondern trägt gezielt zur Verunsicherung der Öffentlichkeit bei.

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP (LT-Drs. 18/13200 vom 18.03.2025) unmissverständlich dargelegt, dass durch die bestehenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung – insbesondere § 23 und § 44 LHO – eine zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln bereits heute sichergestellt wird.

Verwendungsnachweise, Prüfrechte und Rückforderungsmöglichkeiten sind keine theoretischen Konstrukte – sie sind gelebte Praxis. Wer suggeriert, das Land vergebe Gelder ins Blaue, ignoriert diese Realität.

Mit einem pauschalen Prüf- und Kontrollapparat neue bürokratische Hürden aufzubauen, wäre nicht nur ineffizient, sondern auch ein klarer Widerspruch zum selbst proklamierten Ziel des Bürokratieabbaus. Dass ausgerechnet die FDP eine Bürokratisierung vorschlägt, birgt dabei eine gewisse Ironie in sich.

Wir müssen sehr genau unterscheiden zwischen gezieltem Missbrauch staatlicher Förderung – der selbstverständlich zu sanktionieren ist – und pauschalem Generalverdacht. Viele der genannten Organisationen leisten seit Jahren wertvolle Arbeit im Bereich Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention. Wer sie unter pauschalen Verdacht stellt, beschädigt das demokratische Gemeinwesen – nicht dessen Gegner.

Und genau das erleben wir hier erneut: Die FDP – namentlich Herr Abgeordneter Ralf Witzel – hat in der Ausschusssitzung am 17. Januar 2025 selbst den Ton gesetzt, als er sagte, ich zitiere: „Es macht mich wirklich fassungslos, wie hier der Steuerzahler von Staatsbetrieben ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans.“ (Ausschussprotokoll 18/809). Das ist nicht nur eine sprachliche Entgleisung gewesen, es ist Ausdruck einer pauschalen Misstrauenskultur gegenüber öffentlichen Instituten – und solche Töne hören wir leider nicht zum ersten Mal.


Solche Äußerungen reißen Gräben auf, wo Vertrauen gefragt ist. Sie stellen engagierte zivilgesellschaftliche Akteure unter Generalverdacht, ohne Beleg, ohne Differenzierung – und das wiederholt. Doch wer ernsthaft die Demokratie stärken will, der muss sie auch dort verteidigen, wo sie gelebt wird: in Vereinen, Projekten und Initiativen – nicht nur in Schlagzeilen.

Es ist bemerkenswert, wie eine Partei, die sich traditionell für die Freiheit des Einzelnen und die Entfaltung der Zivilgesellschaft stark gemacht hat, nun mit dem Vorschlag eines NGO-Registers und Gesetzesinitiativen gegen gemeinnützige Organisationen aufwartet. Liberal war einmal. Heute wirkt es eher wie die Forderung nach einem misstrauischen Staat in Permanenzbeobachtung der eigenen Bürger.

Mal ganz davon abgesehen, dass über die Gemeinnützigkeit nicht das Parlament entscheidet, sondern die Finanzverwaltung – auf Grundlage des Steuerrechts. Das ist auch gut so.

Die Forderung, dass die Landesregierung diesen Status quo politisch überwachen solle, ist nicht nur sachlich falsch, sondern gefährlich. Denn damit würde die politische Ebene die Grenzen ihrer Kontrollfunktion durch direkte Einflussnahme auf eine eigentlich unabhängige Entscheidung überschreiten.

Ja, wir brauchen Transparenz. Ja, wir brauchen Kontrolle. Aber was wir nicht brauchen, ist das Zerrbild einer Zivilgesellschaft, die angeblich im Schatten operiert. Nordrhein-Westfalen braucht keine Angstpolitik gegen NGOs, sondern eine starke, wache Demokratie – mit Regeln, Augenmaß und Respekt gegenüber denen, die sich für sie engagieren.

Daher lehnen wir den Antrag in der Sache als
CDU-Fraktion ab, stimmen jedoch der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu – in der Erwartung, dass dort auch über Verhältnismäßigkeit, Praxisnähe und rechtsstaatliche Grundsätze gesprochen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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