Olaf Lehne zu TOP 12 "Zügigere Entfernung und Verwertung rechtswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge mittels Beseitigungsanordnungen sowie Vollstreckung im Wege des Sofortvollzugs"

10.03.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal zeigen Sie uns, dass Sie die Beantwortungen Ihrer eigenen Anfragen entweder nicht lesen oder diese Sie schlichtweg nicht interessieren. Die Oberflächlichkeit der Bearbeitung auch dieses Antrages durch die AfD ist umwerfend.

Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung im Zuge Ihrer Kleinen Anfrage eine Befragung der Kommunen durchgeführt, die unter anderem ergeben hat, dass die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden bereits vielfach Gebrauch von der Ergänzung des § 22 StrWG machen. Sie nutzen damit ihre Befugnis, rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge zu beseitigen. Dies alles wäre Ihnen durchaus bewusst geworden, wenn die AfD-Fraktion die Antwort auf ihre Kleine Anfrage gelesen und zur Kenntnis genommen hätte.

Ihre Anfrage ist überflüssig.

Die Kommunen wissen, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt und wie sie diese nutzen können. Die Überwachung der kommunalen Straßen obliegt den Städten und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast.

Das scheint Ihnen offensichtlich nicht hinreichend bewusst zu sein, daher der folgende Hinweis:

Die Landesregierung ist nicht befugt, auf Entscheidungen, die sich im Rahmen ihrer kommunalen Straßenaufsicht und somit auch der kommunalen Rechtsaufsicht befinden, Einfluss zu nehmen. Die Städte selbst sind verantwortlich.

Für öffentliche Flächen und Plätze gilt dies ebenfalls. Das ist praktizierte kommunale Selbstverwaltung.

Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, den Kommunen ihre Handlungsfähigkeit abzusprechen.

Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, den Kommunen vorzuschreiben, wie sie ihre Arbeit zu verrichten haben. Diese Kompetenz sollten wir unseren Städten und Gemeinden im Rahmen der verfassungsmäßig verankerten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie auch zutrauen.

Wir trauen den Kommunen zu, dass sie das Verfahren der hier angeführten Gesetzgebung verstehen sowie anwenden können und andernfalls – sollten dennoch Unklarheiten auftauchen – die notwendige Expertise erfragen werden.

Dies sollten Sie ebenfalls tun!

Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Themen

Autoren