Olaf Lehne zu TOP 15 "Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung"

24.01.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

beim Lesen des vorliegenden Gesetzentwurfes sticht eines besonders ins Auge: Die Kollegen der FDP berufen sich hier auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2018.

Es wäre ratsam gewesen, man hätte sich anschließend die Jahresberichte der Folgejahre 2019 bis 2023 zu Gemüte geführt.

Dann hätten Sie, liebe Kollegen der FDP-Fraktion, feststellen können, dass der Notwendigkeit, den Bestand der Selbstbewirtschaftungsmittel titelscharf in Haushaltsplan und Haushaltsrechnung auszuweisen, offenkundig in ausreichender Form Rechnung getragen wird.

Zudem erwähnen Sie immer wieder das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht, das auch für uns ein hohes Gut ist. Darum allein scheint es Ihnen aber nicht zu gehen. Sie versuchen seit geraumer Zeit, den Eindruck zu erwecken, die Selbstbewirtschaftungsmittel seien problematisch. Hier ist aber sinnvoll, sich die Hintergründe noch einmal bewusst zu machen:

Größere mehrjährige Projekte können beispielsweise durch Selbstbewirtschaftungsmittel bereits zu Beginn solide ausfinanziert und so abgesichert werden.

In jedem Einzelfall muss der Haushaltsgesetzgeber bereits heute schon zustimmen. Auch zu Zeiten unserer gemeinsamen Koalition in der letzten Wahlperiode haben wir hiervon Gebrauch gemacht und so sinnvolle Projekte, wie zum Beispiel „Moderne Sportstätten 2022“ finanziell abgesichert.

In den Haushaltsverfahren zwischen 2017 und 2022 haben wir noch eigene Änderungsanträge eingebracht, die ausdrücklich die Einrichtung von Selbstbewirtschaftungsmitteln vorsahen.

Es ist daher unverständlich, dass Ihre Fraktion, sich nun über den hohen Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln aufregt.

Ich frage Sie ernsthaft, Herr Kollege Wedel: worum geht es Ihnen hier eigentlich?

Die von Ihnen geforderte Transparenz, die wohl kaum in Form des von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf herbeigeführt würde, besteht bereits.

Die geltenden Kontrollmechanismen und Berichterstattungspflichten im Rahmen der haushaltspolitischen parlamentarischen Arbeit bieten ausreichend Transparenz und Kontrolle über die Haushaltsmittel.

Erst Ende des vergangenen Jahres hat Ihnen der Finanzminister im Zuge einer Kleinen Anfrage ausführliche Auskunft über die Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt 2023 sowie über die Rückübertragung nicht mehr benötigter Mittel im darauffolgenden Haushaltsjahr 2024 erteilt.

Im Übrigen widerspricht der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung dem vermeintlichen Leitgedanken Ihrer Partei.

Wenn Sie erlauben, zitiere ich eine kurze Passage aus Ihrem eigenen Fortschrittsprogramm für NRW:

„Viele bürokratische Fesseln haben wir durch unsere Entfesselungsoffensive bereits gelöst und Bürokratie abgebaut. Diesen Weg wollen wir fortsetzen mit dem Ziel, dass nicht notwendige Gesetze, Verbote und Vorschriften entfallen. […]“.

Zu dieser Formulierung kann ich nur gratulieren – diesen Weg bestreiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

Statt den Abbau der Bürokratie sinnstiftend voranzutreiben, fordern Sie mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung jedoch neue Reglementierungen, neue bürokratische Vorschriften und die Verkomplizierung eines funktionierenden Mechanismus.

Aus den genannten Gründen lehnen wir als CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Der Überweisung stimmen wir jedoch selbstverständlich zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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