Olaf Lehne zu TOP 2 "Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021"

08.09.2021

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gedenkstunde heute Morgen hat uns noch einmal eindringlich das Leid nachempfinden lassen, das die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 in unserem Land angerichtet hat.

Den Angehörigen der Verstorbenen möchte ich mein Beileid ausdrücken.

Durch die verheerende Unwetterkatastrophe wurden zahlreiche Menschen mitten aus dem Leben gerissen.

Viele haben ihr gesamtes Hab und Gut durch die Flut verloren.

Erinnerungsstücke sind von den Wassermassen weggespült worden.

Unbewohnbare Häuser und Wohnungen, zerstörte Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Rathäuser lassen einen normalen Alltag nicht zu.

Nach ersten Schätzungen sind in Nordrhein-Westfalen Schäden von mehr als 13 Mrd. EUR verursacht worden.

Wie bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hat unsere NRW-Landesregierung in dieser Notsituation schnell gehandelt.

Unbürokratisch wurde die Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt.

Auch wurde schnellstmöglich ein Spendenbündnis eingerichtet, um die große finanzielle Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu bündeln.

Durch die Soforthilfe wurde den Betroffenen eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht.

Menschen, die ihren gesamten Besitz in den Fluten verloren hatten, konnten Dinge des täglichen Bedarfs und Haushaltsgegenstände besorgen.

Zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige konnten mit der Soforthilfe erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestreiten.

Kommunen konnten kurzfristig zerstörte Infrastrukturen z.B. in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr instand setzen.

Doch nun sind weitere finanzielle Anstrengungen erforderlich, um unser Land langfristig wiederaufzubauen.

Deshalb haben sich Bund und Länder auf die Einrichtung eines Fonds „Aufbauhilfe 2021“in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro geeinigt.

Mit dem von der NRW-Landesregierung vorgelegten Nachtragshaushalt 2021 werden die mit dem Bund vereinbarten Maßnahmen auf Landesebene umgesetzt.

Zentrales Instrument für die Umsetzung ist die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021", um die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Aufbauhilfe 2021" zu vereinnahmen und die notwendigen Ausgaben für die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie die Maßnahmen des Wiederaufbaus der von der Zerstörung betroffenen Regionen zu leisten.

Die Wiederaufbauhilfen für die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen in Höhe von 28 Mrd. EUR werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Auf Basis der Struktur des vorgelegten Wirtschaftsplans werden die Mittel aus dem Bundessondervermögen vereinnahmt und entsprechende Ausgaben geleistet. Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich im Sondervermögen.

Dabei sollen die bundesgesetzlichen Zweckbestimmungen 1:1 übernommen und - falls erforderlich - später konkretisiert werden.

Das Verfahren soll eine möglichst unkomplizierte und schnelle Auszahlung der Mittel für die Betroffenen gewährleisten und daher dezentral ausgerichtet sein.

Denn dies ist das Wichtigste: Die Hilfen müssen schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 legt die NRW-Landesregierung einen soliden Grundstein für den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aufbau unseres Landes!

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