Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Unwetterkatastrophe im vergangenen Juli hat tiefe Wunden in unserem Land hinterlassen.
Viele Städte und Dörfer sind zerstört, Straßen, Brücken und Schienen sind unbefahrbar geworden.
Uns allen ist bewusst, dass der Wiederaufbau Jahre dauern wird.
Schnelle, maßgeschneiderte Hilfe für die betroffenen Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen hat für uns oberste Priorität.
Dies hat die NRW-Landesregierung mit der Soforthilfe in Höhe von 300 Millionen Euro bereits unter Beweis gestellt.
Wie bereits bei der Corona-Pandemie konnte mit der Soforthilfe schnell und unbürokratisch an den richtigen Stellen geholfen werden.
Doch nun muss vorausschauend und langfristig der Wiederaufbau unseres Landes in den Blick genommen werden.
Dies geht die NRW-Landesregierung zielgerichtet und transparent mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 an.
Der Nachtragshaushalt 2021 enthält die aufgrund der Errichtung des Sondervermögens notwendigen Änderungen im Landeshaushalt.
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021" soll heute zeitgleich mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 beschlossen werden.
Der Nachtragshaushalt 2021 ist gerechtfertigt, da bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2021 weder die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe noch deren haushaltsrechtlichen und -wirtschaftlichen FoIgen absehbar waren.
Nun ist es an der Zeit, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Beseitigung der Schäden sowie zum Aufbau der zerstörten und beschädigten Infrastruktur zu schaffen.
Der Nachtragshaushalt 2021 ist zielgerichtet, da die finanzielle Hilfe genau dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Dies ist möglich, da die Verausgabung der Mittel unmittelbar aus dem Sondervermögen durch die Fachressorts erfolgt.
Es ist u.a. finanzielle Unterstützung für vom Hochwasser betroffene Privathaushalte und Wohnungsunternehmen, für die Wiederherstellung der Infrastruktur, für betroffene Selbstständige, für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für die Land- und Forstwirtschaft, zur Rettung von Archiven privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen und für Forschungseinrichtungen vorgesehen.
Der Nachtragshaushalt 2021 ist transparent, da jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt wird, der Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens enthält. Die Mittelverteilung auf die verschiedenen Ausgabeprogramme und der Mittelabfluss des Sondervermögens sind so nachvollziehbar.
Zudem handelt die NRW-Landesregierung auch in Krisenzeiten jederzeit generationengerecht:
Die im Entwurf des Nachtragshaushalts 2021 vorgesehenen Veränderungen führen zu keiner Veränderung des Haushaltsvolumens.
Der Haushaltsplan sieht unverändert keine Kreditaufnahme zur Deckung von Ausgaben vor.
Auch in Krisenzeiten halten wir an unserer soliden, vorausschauenden und transparenten Haushaltspolitik fest!
Wir unterstützen mit schnellen sowie langfristigen Hilfen die Betroffenen der Unwetterkatastrophe.
Dies stellt der Nachtragshaushalt 2021 unter Beweis!
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