Olaf Lehne zu TOP 5 „Sofortiges Handeln zur Reduktion der Unfallopferzahlen durch LKW-Abbiegeunfälle in NRW – Jedes Opfer ist eines zu viel!“

27.08.2020

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle wissen um die täglichen Gefahren im Straßenverkehr.

Jedes Opfer, das auf unseren Straßen durch Verkehrsunfälle verletzt oder getötet wird, ist ein Opfer zu viel.

Dennoch ist es erneut ein überflüssiger Antrag.

Einen ähnlichen Antrag haben Sie bereits im Januar 2019 gestellt und auch da waren Ihre Forderungen bereits überholt, da sich diese durch das Bundesverkehrsministerium längst in der Umsetzung befanden. Deshalb wurde Ihr Antrag auch im Verkehrsausschuss abgelehnt.

Bereits 2019 hat der CDU-Kollege Voussem Sie in der Plenardebatte darauf aufmerksam gemacht, dass nicht ein Bundesland allein die Pflicht für Abbiegeassistenzsysteme einführen kann.

Fahrzeugzulassungsrecht ist Europarecht.

Und auch wenn Ihrer Partei dies nicht passt, muss Europa hier gemeinsam agieren.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat mehrfach betont, dass auch ihm die europaweit verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für neue Fahrzeugtypen ab 2022 und ab 2024 für neue Fahrzeuge nicht schnell genug geschieht.

Gemeinsam mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen will er sich im Zuge von Deutschlands EU-Ratspräsidentschaft weiterhin für eine frühere Einführung einsetzen.

Das Bundesverkehrsministerium hat darüber hinaus u.a. zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die „Aktion Abbiegeassistent“ hat bereits nach zwei Jahren über 200 Sicherheitspartner. Die Sicherheitspartner des BMVI verpflichten sich dazu, vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. ausschließlich Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen.

Wer über keine eigene Flotte verfügt, verpflichtet sich dazu, ausschließlich Fahrzeuge zu nutzen, die mit Abbiegeassistenten ausgerüstet sind.

Seit dem 01. Juli 2020 muss zudem in Deutschland ein Fahrerassistenzsystem in neu zugelassenen Lang-LKW verbaut sein.

Bis zum 01. Juli 2020 mussten alle Bestandsfahrzeuge an Lang-LKW mit blinkenden Seitenmarkierungen und einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein.

Darüber hinaus wurde die neue Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28.04.2020 in Kraft ist, auf den Weg gebracht.

Dort ist für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, die bestehende Grünpfeilregelung wurde auf Radfahrende ausgedehnt, die rechts abbiegen wollen und z.B. an Engstellen kann ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen wie von Fahrrädern eingeführt werden.
Für uns sind alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig zu schützen.

Dass sich ausgerechnet Ihre Fraktion alleine plötzlich um die Sicherheit von Radfahrern sorgt, wo doch Teile Ihrer Partei mit alternativen Verkehrsmitteln nichts anfangen können und den Klimawandel leugnen, verwundert.

Bei Ihnen ist sowieso vieles anders und nicht verständlich.

So kandidiert für das Spitzenamt des Oberbürgermeisters in Düsseldorf ein bekennender Verschwörungstheoretiker.

Zudem können Sie doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Menschen durch Verkehrsunfälle verletzt oder ums Leben gekommen sind, weil Ihr Antrag im Jahr 2019 abgelehnt wurde.

Diese Verdrehung der Tatsachen ist leider typisch für die Art Ihrer Partei, Politik zu betreiben. Dies ist der Ernsthaftigkeit des Themas nicht angemessen.

Sie pauschalisieren, erkennen keine Fakten an und gaukeln den Bürgerinnen und Bürgern einfache Lösungen vor.

Doch die Welt ist komplexer als Ihr politischer Horizont, wie dieses Thema erneut beweist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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