Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sportvereine in unserem Land sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft.
Sie übernehmen zahlreiche soziale Aufgaben und stärken das gesellschaftliche Miteinander vor Ort.
Deshalb hat es sich die NRW-Koalition von CDU und FDP zum Ziel gesetzt, die Sportvereine und das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich zu fördern.
Dass die AfD in ihrem Antrag die „Integration von Menschen“ als Aufgabe der Sportvereine hervorhebt, verwundert.
Bisher haben Sie sich doch nur mit Anträgen und Aussagen hervorgetan, die ein negatives Bild der Integration zeichnen. Dieser Widerspruch verdeutlicht wieder einmal Ihre perfide Anbiederungsmasche.
Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz unzähliger Vereine in unserem Land.
Dies ist der NRW-Landesregierung bewusst. Dazu hätte es keinen Antrag der AfD-Fraktion benötigt.
Zahlreiche finanzielle Hilfen sind auf den Weg gebracht worden, um den Sport vor Ort zu fördern.
So setzen wir uns dafür ein, dass die Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer zugelassen werden.
Die Sportvereine können die November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen.
Die NRW Bank bietet gezielt finanzielle Unterstützungsprogramme an.
Mit dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ in Höhe von 300 Millionen Euro modernisieren wir die Sportstätten vor Ort.
Beim Transparenzregister handelt es sich um ein Bundesthema und ist hier völlig fehl am Platz.
Seit dem 1. Oktober 2017 sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften in das Transparenzregister einzutragen.
Damit wird das Ziel verfolgt, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht zu bekämpfen.
Vereine müssen in der Regel keine Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Vereins machen. Die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister gilt in der Regel bereits als erfüllt, wenn sich die Angaben aus den Eintragungen ergeben, die elektronisch aus dem Vereinsregister abrufbar sind.
Die Gebühr für den Eintrag im Transparenzregister liegt seit 2020 bei 4,80 Euro pro Jahr. Auf Antrag können Vereine von den Gebühren befreit werden, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind.
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche am 12. Februar 2021 dem Bundesrat zugeleitet. Dieser hat den Entwurf in seiner Sitzung am 26. März 2021 beraten.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die beabsichtigten Verbesserungen beim Kampf gegen Geldwäsche durch die Umwandlung des Transparenzregisters in ein Vollregister.
Gleichwohl hat er anheimgestellt zu prüfen, ob eine Vernetzung des bereits bestehenden Transparenzregisters mit den nationalen Registern gegenüber einer Umstellung zu einem Vollregister vorzugswürdig sein könnte, um den Aufwand für Unternehmen und Vereine möglichst gering zu halten.
Die Bundesregierung entgegnete, dass eine automatische Übernahme der Daten nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich sei, weil die erforderlichen Daten in den Subjektregistern nicht in Gänze in strukturierter Form vorliegen.
Der Vorschlag soll aber dennoch geprüft werden.
Zudem könnte eine antragslose Befreiung von der Gebührenpflicht von Amts wegen mit der zum 1. Januar 2024 geplanten Einführung des Zuwendungsempfängerregisters möglich werden.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 14. April 2021 erstmalig beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.
Die Redner aller Fraktionen haben in der Bundestags-Debatte auf die zusätzliche Belastung der Vereine hingewiesen.
Der Kollege Sepp Müller der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte, dass sich die CDU/CSU den Gesetzgebungsprozess genau anschauen werde und appellierte an alle Fraktionen im Bundestag, Ideen zu entwickeln, wie die Richtlinie gesetzeskonform umgesetzt werden könne ohne die Vereine zusätzlich zu belasten.
Auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski erklärte: „Deswegen werden wir sicherlich gemeinsam mit den Abgeordneten ein Augenmerk darauf haben, hier für Erleichterungen zu sorgen.“
Der Antrag der AfD ist an dieser Stelle also völlig überflüssig.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene geht seinen Gang.
Es scheint, als habe die AfD wenig Vertrauen in ihre Fraktion im Bundestag, dies sorgfältig zu begleiten.
Wir als CDU-Landtagsfraktion sind davon überzeugt, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den anderen Fraktionen, der Bundesregierung und dem Bundesrat bei der Umsetzung des Gesetzes eine faire und gute Lösung für die Vereine finden wird.
Wir lehnen Ihren Antrag ab!
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