Olaf Lehne zu TOP 9: „Ein nachhaltiges öffentliches Finanzwesen für Nordrhein-Westfalen jetzt auf den Weg bringen und Transformationsfinanzierungen nachhaltig absichern“

23.03.2022

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das nachhaltige öffentliche Finanzwesen, das die Grünen in ihrem Antrag fordern, ist in Nordrhein-Westfalen bereits Realität.

NRW ist Vorreiter als weltweit größter öffentlicher Emittent von Nachhaltigkeitsanleihen und das erste und bisher einzige deutsche Bundesland, das Anleihen in diesem Bereich begibt.

In den vergangenen Jahren konnte NRW sieben Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von 13 Milliarden Euro auf den Finanzmärkten platzieren.

ESG-Kriterien werden bereits berücksichtigt.

So ist die NRW Bank im Bereich der Transformationsfinanzierung z.B. sehr gut aufgestellt.

Kürzlich hat die NRW.BANK im Rahmen eines Final Closing 2,5 Millionen Euro in den European Circular Bioeconomy Fund (ECBF) investiert. Es ist die zweite Investition, denn bereits im Dezember 2020 hatte sie sich mit fünf Millionen Euro beteiligt.  Insgesamt beläuft sich das Fondsvolumen auf 300 Millionen.

In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat uns die NRW Bank ihre Bilanz im Bereich Nachhaltigkeit vorgestellt:

12 NRW Bank Green Bonds mit einem Volumen von 6 Mrd. Euro seit 2013 emittiert, 5 NRW Bank Social Bonds mit einem Volumen von rund 3 Mrd. Euro seit 2020 emittiert und das NRW Bank Sustainable Bond Investment Portfolio hat bis 2021 530 Mio. Euro erreicht.

Über die Anlagestrategie des Pensionsfonds haben wir bereits im Rahmen Ihres Antrags „Rückkehr zu nachhaltiger und stabiler Anlagestrategie beim Pensionsfonds des Landes!“ vor gut einem Jahr hier im Plenum debattiert.

Immer wieder scheinen Sie zu vergessen, dass Sie gemeinsam mit der SPD dieses Land viele Jahre lang regiert haben und Nachhaltigkeitskriterien bei den Anlagerichtlinien z.B. beim Pensionsfonds viel früher hätten umsetzen können.

Wie transparent und nachhaltig Ihre damalige rot-grüne Landesregierung mit Geldanlagen umgegangen ist, zeigt das folgende Beispiel, das ich Ihnen gerne erneut ins Gedächtnis rufen möchte:

Am 04.08.2016 hat Kollege Optendrenk in einer Kleinen Anfrage an die damalige rot-grüne Landesregierung um Auskunft gebeten, wie die Mittel des Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage angelegt waren, nach welchen Kriterien Geldanlagen getätigt wurden und warum Geldanlagen getätigt wurden, die im Gegensatz zu den klimapolitischen Zielen der damaligen Landesregierung standen.

Die Beantwortungsfrist dieser Kleinen Anfrage ist von Ihrer Regierung überschritten worden, eine Beantragung dieses Themas für den UA Personal wurde nicht zugelassen und nach einer verspäteten Beantwortung waren Fragen offen, weshalb von unserer Fraktion eine Aktuelle Viertelstunde im Haushalts- und Finanzausschuss für die Sitzung am 29. September 2016 beantragt wurde.
In dieser Aktuellen Viertelstunde verstrickte sich der damalige Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal in Widersprüche. Er verwies stets auf die Anlagerichtlinien, die dem Parlament zunächst jedoch nicht zugänglich waren.

Auffallend ist, dass der Landtag bereits im Januar 2016 die Entschließung zur Anlage des Vermögens im Pensionsfonds beschlossen hatte und damit auch Anlagerichtlinien, die eine Einhaltung der klimapolitischen und gesellschaftlichen Ziele regelten.

Die damaligen Anlagerichtlinien wurden jedoch nach dem Beschluss des Landtags von Januar 2016 bis September 2016 nicht angepasst, wie der Staatssekretär damals erklärte.

Er formulierte schwammig: „Zusätzlich wurde mir versichert, dass die Fondsmanager die Information bekommen haben, die vom Landtag beschlossene Entschließung jetzt schon zu berücksichtigen, das heißt bei der Anlage enger vorzugehen, als es die Anlagerichtlinien eigentlich ermöglichen.“

Auf welche Weise genau im Jahr 2016 Anlagen getätigt worden sind, konnte also der Staatssekretär nicht transparent darlegen.

So viel also zu Transparenz und Nachhaltigkeit in Ihrer Regierungszeit!

Dies beweist wieder einmal mehr, dass Sie in der Opposition die tollsten Sachen einfordern und versprechen, jedoch, wenn Sie in Regierungsverantwortung sind, kaum etwas davon umsetzen.

Alle derzeitigen Anlagen bezüglich des Pensionsfonds entsprechen den allgemeinen Anlagerichtlinien, die im Mai 2017 in Ihrer Regierungszeit beschlossen wurden.

Die Landesregierung aus CDU und FDP hat die Anlagerichtlinien 2019 modifiziert und den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen stärker betont.

In Ihrem aktuellen Antrag verweisen Sie auf die Möglichkeit der EU-Mitgliedsstaaten, selbst bereits strengere Anforderungen für grüne Anlageprodukte zu definieren.

Dies sollten Sie vielleicht mal Ihrer Regierung im Bund mitteilen statt in NRW Anträge zu Themen zu stellen, die sich bereits in der Umsetzung befinden.

Gleichzeitig verweisen Sie jedoch in Ihrem Antrag darauf, dass es noch keine einheitlichen Standards bezüglich der Nachhaltigkeitskriterien auf EU-Ebene gibt.

Die Abstimmungsverfahren laufen doch noch!

Auch Sie müssen doch zugeben, dass es nicht sinnvoll ist, landeseigene Kriterien für NRW aufzustellen, solange es keine Einigung auf EU-Ebene gibt.

So würden wir doch das Pferd von hinten aufzäumen und einen erheblichen Mehraufwand verursachen.

Auf möglichen Änderungsbedarf kann dann geprüft werden, wenn die EU-Standards feststehen.

Mit der Umsetzung Ihrer hehren Ziele von Nachhaltigkeit im Finanzsektor hätten Sie auch bereits in Ihrer Regierungszeit anfangen können. Doch dies haben Sie schlichtweg verschlafen.

Wir als NRW-Koalition aus CDU und FDP zeichnen keine Luftschlösser, sondern fördern gezielt die Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt, was z.B. durch NRWs Vorreiterrolle als weltweit größter öffentlicher Emittent von Nachhaltigkeitsanleihen deutlich wird!

Ihren Antrag lehnen wir ab!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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