Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Donnerstag der Verfassungsbeschwerde eines unterlegenen Bewerbers für die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen teilweise stattgegeben. Dazu erklären die Sprecher im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV, Gregor Golland (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne):
Gregor Golland: „Das Oberverwaltungsgericht muss den Fall noch einmal näher prüfen, ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an und verwies den Fall zurück nach Münster. Bis das OVG in Nordrhein-Westfalen eine neuerliche Entscheidung getroffen hat, sollte der PUA IV im nordrhein-westfälischen Landtag ruhen und die bereits terminierten Sitzungen ausgesetzt werden. Eine parlamentarische Parallel-Justiz sollte es nicht geben. Dem Parlament obliegt es nicht, richterliche Entscheidungen juristisch zu prüfen, schon gar nicht während eines laufenden Verfahrens. Das gebieten der Respekt vor der unabhängigen Justiz und die Gewaltenteilung unserer Verfassung.“
Dagmar Hanses: „Es war das gute Recht des unterlegenen Bewerbers, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Wie die Richter in Karlsruhe schreiben, ist es nun Aufgabe der Fachrichter, die teilweise verfassungsspezifischen Beanstandungen auszuräumen. Wir respektieren selbstverständlich unsere unabhängige Rechtsprechung, die neue Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist daher abzuwarten. Es gilt weiterhin: Wir wollen den fachlichen und politischen Diskurs über die Regelungen für Besetzungsverfahren führen. Es war Minister Limbach selbst, der Reformvorschläge für die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz gemacht hat – für mehr Transparenz, Mitbestimmung und Rechtssicherheit.“
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