Peter Preuss zu TOP 15 „Diskriminierung bei der Blutspende beenden!“ (Antrag Grüne) und „Blutspende rettet Leben – kein pauschaler Ausschluss aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität“

24.06.2020

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Blutspende rettet Leben!

Viele Menschen beherzigen das und spenden in Verantwortung für andere ihr Blut.

Dennoch ist Blut knapp. Die Blutspendedienste werden nicht müde, durch Kampagnen auf die Notwendigkeit Blut zu spenden hinweisen, um das Leben anderer, die darauf angewiesen sind, zu retten. Es werden pro Tag etwa 14.000 Blutspenden benötigt. Allerdings spenden nur 2-3% der Bevölkerung regelmäßig Blut.

Nicht jeder ist ein geeigneter Blutspender. Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Spenders können zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Blutempfängers führen. Deshalb muss der Empfänger des gespendeten Blutes geschützt werden, was für uns oberste Priorität hat.

Die Bundesärztekammer ist beauftragt, auf der Grundlage medizinisch-fachlicher Erkenntnisse Kriterien zu entwickeln, die das Risiko beschreiben, was zur Folge hat, dass sog. Risikopersonen von der Blutspende ausgeschlossen sind. Dabei ordnet sie vermeintliche Risikopersonen Personengruppen zu.

Auch ich gehöre allein aufgrund meines Alters zu einer Risikogruppe, obwohl kerngesund.

Auch Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben und transgeschlechtliche Menschen werden zur Risikogruppe gezählt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor dem Spendetermin Sexualverkehr hatten. Medizinisch notwendig wäre allenfalls eine Wartefrist von wenigen Wochen, wenn man ein HIV-Risiko ausschließen will. Die Wartefrist von 12 Monaten geht also weit über die medizinisch notwendigen Ausschlussfrist hinaus, zumal die sog. Rückstellungsfristen in den meisten Fällen 4 Monate betragen.
Im Übrigen ist diese Wartefrist lebensfremd.

Es ist also nicht nachvollziehbar, warum homosexuelle Männer in ihrem Sexualverhalten anders bewertet werden als heterosexuelle Männer. Warum diese Unterscheidung?

Der EuGH hat bereits im Jahre 2015 festgestellt, dass der generelle Ausschluss diskriminierend ist. Andere europäische Länder haben daraufhin ihre Richtlinien geändert und stellen nun auf eine persönliche Risikobewertung des Sexualverhaltens ab.

Art. 11 des PandemieG fordert die Bundesärztekammer auf, ihre Richtlinien zu überarbeiten und zu einer Neubewertung der Risikogruppen zu kommen.

Das ist allerdings nur ein Teil der Problemlösung. Denn es wird weiterhin auf Personengruppen und nicht auf das individuelle Risikoverhalten abgestellt. Der generelle Ausschluss von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ohne individuelle Bewertung des Risikos bleibt diskriminierend. 

Es wird Zeit, diese zu beenden und ich empfehle Ihnen den gemeinsamen Antrag von CDU und FDP.   

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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