Peter Preuß zu TOP 18 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bergmannsversorgungsscheingesetzes und des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)"

20.03.2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Minister Karl-Josef Laumann in seiner Einbringungsrede im Januar dieses Jahres zum Ausdruck brachte, soll das bereits bestehende Gesetz bestehen bleiben. Es gibt die Möglichkeit, dass diejenigen Bergleute, die sich im Auslaufprozess des Steinkohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen befinden, weiterhin die Versorgungssicherheit nach dem Bergmannsversorgungsscheingesetz erhalten.

Wir teilen diese Auffassung der Landesregierung.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält lediglich redaktionelle und begriffliche Änderungen mit einem Rechtsverweis auf eine nun umbenannte Rechtsnorm. Substantiell verändert sich nichts.

Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung natürlich zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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