Peter Preuß zu TOP 4: Corona-Notbremse endlich landesweit ziehen – dritte Welle brechen

28.04.2021

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Mostofizadeh,

zu der bundesgesetzlichen Regelung ist unter TOP 1 schon alles gesagt worden. Dennoch sind Sie offenbar nicht bereit, Ihre überholten Anträge zurückzuziehen.

Ich schätze Ihre konstruktiven und detaillierten Hinweise und Vorschläge zu den Corona-Maßnahmen im Ausschuss. Viele sind in der Corona SchutzVO aufgenommen und umgesetzt worden. Jetzt überziehen Sie!

Sie tun so, als hätten wir keinen Lockdown, als hätten wir den Menschen noch nicht genug zugemutet. Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, Verweilverbote, Schließung von Geschäften, Distanzunterricht und nicht auch zuletzt die nun geltenden bundesgesetzlichen einheitlich verbindlich geltenden Regelungen stellen bereits einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen dar, die eine sorgfältige Abwägung mit dem Gesundheits- und Lebensschutz erfordern, letztlich auch nur mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens aller gerechtfertigt werden kann.

Jetzt haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen.
Die in der vergangenen Woche in Berlin beschlossene Notbremse geht Ihnen nicht weit genug!

Sie fordern sogar noch eine Verschärfung für Nordrhein-Westfalen. Dabei haben wir bereits einen harten Lockdown. Und wir müssen aufpassen, dass wir den Menschen nicht zu viel zumuten und ihnen eine Perspektive geben. Sie können noch so viel regeln, Regeln wirken nur, wenn sie von den Menschen akzeptiert werden.

Sie aber reden nur von Pflichten, nicht von Akzeptanz, schon gar nicht von Eigenverantwortung.

Die Perspektive ist, dass bereits ein Viertel der Menschen in NRW geimpft ist. Das Impftempo erhöht sich rasant. Wir stehen kurz davor, die Impf-Priorisierung aufheben zu können, sobald die Menschen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft sind. Die Testungen sind inzwischen flächendeckend möglich und ermöglichen Öffnungsperspektiven. 

Die MPK am 3. März nicht nur beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Corona-Notbremse zu ziehen, sondern auch mögliche Öffnungsschritte bei stabiler und sinkender Infektionslage erörtert. Das ist in Nordrhein-Westfalen bei aller Sorgfalt und Abwägung auch umgesetzt worden. Viele Länder sind im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten einen differenzierten Weg gegangen, weil das Infektionsgeschehen in den Länderregionen unterschiedlich zu bewerten war.
Übrigens in elf von sechszehn Bundesländern in der Verantwortung mit den Grünen.

Das wurde als Flickenteppich wahrgenommen bzw. kritisiert. Der Bund hat deshalb eine bundesweit geltende, verbindliche Regelung getroffen. Die bundesgesetzliche Regelung gibt nun vor, ab wann die sog. Notbremse gelten soll. Die Länder haben hier keinen Spielraum mehr.

In der vergangenen Woche haben sich die  Grünen bei der Abstimmung im Bundestag enthalten (bis auf eine Nein-Stimme).
Ist es nicht ein untauglicher Versuch, sich einerseits zu enthalten – also nicht dagegen zu sein – und andererseits auf Länderebene wiederum einen Flickenteppich schaffen zu wollen?

Außerdem hinken die Grünen mit ihrem Forderungskatalog den rechtlichen Realitäten hinterher. Die geforderten Maßnahmen gelten längst, spätestens seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes.

Die Testpflicht für Unternehmen, geregelt in der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, gilt seit dem 20. April für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice tätig sind. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten in diesem Fall einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten, bei einem erhöhtem Infektionsrisiko sogar zweimal pro Woche.
Im Übrigen ist das Arbeiten im Homeoffice sicherlich sinnvoll, aber nicht für jeden in jedem Fall geeignet, beispielsweise aufgrund räumlicher Enge oder unzureichender technischer Ausstattung.

Der Start der Modellregionen ist angesichts der Inzidenzzahlen obsolet. Die Modellregionen sind grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz, um zu erforschen, wo sich Infektionsherde befinden und welche Infektionsschutzmaßnahmen sich wie auswirken und am besten greifen. Aber von Anfang an galt auch die Regelung, dass nur die Städte und Kreise starten dürfen, die unter einer Wocheninzidenz von 100 liegen.

Draußen mehr ermöglichen – Ja, das ist sinnvoll, um mehr Freiheiten zurückzubekommen und es wird auch gemacht. Zoos oder Tierparks dürfen unter strengen Hygieneauflagen, nach vorheriger Terminbuchung und mit einem negativen Testergebnis besucht werden. Freitesten ist also eine sinnvolle Ergänzung zu den Schutzmaßnahmen.
Allerdings muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass das Infektionsrisiko im Freien zwar geringer, aber nicht gänzlich ausgeschlossen ist.

Man kann über Inzidenzzahlen streiten, insbesondere darüber, ab wann bei welchen Inzidenzwerten Maßnahmen ergriffen werden sollen. Man kann auch darüber streiten, ob nicht auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Kapazitäten auf den Intensivstationen einbezogen werden müssen.

Aber klar ist selbstverständlich, dass es ein nachvollziehbares Kriterium geben muss.

Jetzt aber Politik darauf zu konzentrieren, die Inzidenzwerte zu verändern – es also besser zu wissen – zeigt Hilflosigkeit und ist keine wirkliche Alternative.

Wir wollen die Menschen schützen. Gleichzeitig aber auch Perspektiven für ein normales Leben ermöglichen, soweit es vertretbar ist.    

Insgesamt gesehen ist der vorliegende Antrag widersprüchlich und auch nicht auf der Höhe der Zeit.

Aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Mostofizadeh,

zu der bundesgesetzlichen Regelung ist unter TOP 1 schon alles gesagt worden. Dennoch sind Sie offenbar nicht bereit, Ihre überholten Anträge zurückzuziehen.

Ich schätze Ihre konstruktiven und detaillierten Hinweise und Vorschläge zu den Corona-Maßnahmen im Ausschuss. Viele sind in der Corona SchutzVO aufgenommen und umgesetzt worden. Jetzt überziehen Sie!

Sie tun so, als hätten wir keinen Lockdown, als hätten wir den Menschen noch nicht genug zugemutet. Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, Verweilverbote, Schließung von Geschäften, Distanzunterricht und nicht auch zuletzt die nun geltenden bundesgesetzlichen einheitlich verbindlich geltenden Regelungen stellen bereits einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen dar, die eine sorgfältige Abwägung mit dem Gesundheits- und Lebensschutz erfordern, letztlich auch nur mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens aller gerechtfertigt werden kann.

Jetzt haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen.
Die in der vergangenen Woche in Berlin beschlossene Notbremse geht Ihnen nicht weit genug!

Sie fordern sogar noch eine Verschärfung für Nordrhein-Westfalen. Dabei haben wir bereits einen harten Lockdown. Und wir müssen aufpassen, dass wir den Menschen nicht zu viel zumuten und ihnen eine Perspektive geben. Sie können noch so viel regeln, Regeln wirken nur, wenn sie von den Menschen akzeptiert werden.

Sie aber reden nur von Pflichten, nicht von Akzeptanz, schon gar nicht von Eigenverantwortung.

Die Perspektive ist, dass bereits ein Viertel der Menschen in NRW geimpft ist. Das Impftempo erhöht sich rasant. Wir stehen kurz davor, die Impf-Priorisierung aufheben zu können, sobald die Menschen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft sind. Die Testungen sind inzwischen flächendeckend möglich und ermöglichen Öffnungsperspektiven. 

Die MPK am 3. März nicht nur beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Corona-Notbremse zu ziehen, sondern auch mögliche Öffnungsschritte bei stabiler und sinkender Infektionslage erörtert. Das ist in Nordrhein-Westfalen bei aller Sorgfalt und Abwägung auch umgesetzt worden. Viele Länder sind im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten einen differenzierten Weg gegangen, weil das Infektionsgeschehen in den Länderregionen unterschiedlich zu bewerten war.
Übrigens in elf von sechszehn Bundesländern in der Verantwortung mit den Grünen.

Das wurde als Flickenteppich wahrgenommen bzw. kritisiert. Der Bund hat deshalb eine bundesweit geltende, verbindliche Regelung getroffen. Die bundesgesetzliche Regelung gibt nun vor, ab wann die sog. Notbremse gelten soll. Die Länder haben hier keinen Spielraum mehr.

In der vergangenen Woche haben sich die  Grünen bei der Abstimmung im Bundestag enthalten (bis auf eine Nein-Stimme).
Ist es nicht ein untauglicher Versuch, sich einerseits zu enthalten – also nicht dagegen zu sein – und andererseits auf Länderebene wiederum einen Flickenteppich schaffen zu wollen?

Außerdem hinken die Grünen mit ihrem Forderungskatalog den rechtlichen Realitäten hinterher. Die geforderten Maßnahmen gelten längst, spätestens seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes.

Die Testpflicht für Unternehmen, geregelt in der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, gilt seit dem 20. April für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice tätig sind. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten in diesem Fall einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten, bei einem erhöhtem Infektionsrisiko sogar zweimal pro Woche.
Im Übrigen ist das Arbeiten im Homeoffice sicherlich sinnvoll, aber nicht für jeden in jedem Fall geeignet, beispielsweise aufgrund räumlicher Enge oder unzureichender technischer Ausstattung.

Der Start der Modellregionen ist angesichts der Inzidenzzahlen obsolet. Die Modellregionen sind grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz, um zu erforschen, wo sich Infektionsherde befinden und welche Infektionsschutzmaßnahmen sich wie auswirken und am besten greifen. Aber von Anfang an galt auch die Regelung, dass nur die Städte und Kreise starten dürfen, die unter einer Wocheninzidenz von 100 liegen.

Draußen mehr ermöglichen – Ja, das ist sinnvoll, um mehr Freiheiten zurückzubekommen und es wird auch gemacht. Zoos oder Tierparks dürfen unter strengen Hygieneauflagen, nach vorheriger Terminbuchung und mit einem negativen Testergebnis besucht werden. Freitesten ist also eine sinnvolle Ergänzung zu den Schutzmaßnahmen.
Allerdings muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass das Infektionsrisiko im Freien zwar geringer, aber nicht gänzlich ausgeschlossen ist.

Man kann über Inzidenzzahlen streiten, insbesondere darüber, ab wann bei welchen Inzidenzwerten Maßnahmen ergriffen werden sollen. Man kann auch darüber streiten, ob nicht auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Kapazitäten auf den Intensivstationen einbezogen werden müssen.

Aber klar ist selbstverständlich, dass es ein nachvollziehbares Kriterium geben muss.

Jetzt aber Politik darauf zu konzentrieren, die Inzidenzwerte zu verändern – es also besser zu wissen – zeigt Hilflosigkeit und ist keine wirkliche Alternative.

Wir wollen die Menschen schützen. Gleichzeitig aber auch Perspektiven für ein normales Leben ermöglichen, soweit es vertretbar ist.    

Insgesamt gesehen ist der vorliegende Antrag widersprüchlich und auch nicht auf der Höhe der Zeit.

Aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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