Peter Preuß zu TOP 6: "Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“

16.02.2022

Sehr geehrte Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir errichten heute die Stiftung „Opferschutz“. Eine Stiftung, die vom Parlament initiiert wurde und getragen wird. Damit
schließen wir eine Lücke in dem Bemühen, Opfer von Gewalttaten finanziell zu unterstützen.
Unser Rechtssystem ist klar: Wer einem anderen durch Gewalt einen körperlichen oder seelischen Schaden zufügt,
hat dem Opfer Ersatz für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden zu leisten. Der Rechtsstaat darf es
den Tätern von Gewalt nicht durchgehen lassen, dass sie finanziell aus der Sache glimpflich davonkommen, ganz
abgesehen davon, dass sie auch mit aller Härte des Gesetzes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
müssen. Es darf nicht sein, dass bei der Verfolgung einer Straftat nicht nur die Lebenssituation des Täters und nicht
das des Opfers im Mittelpunkt der Beurteilung der Straftat steht.
Die körperlichen und seelischen Schäden sind für die Opfer von Gewalt oftmals schwerwiegend, ein Leben lang
lebensbeeinträchtigend und traumatisch. Mit dem Strafanspruch des Staates ist das Problem nicht
gelöst. Straftäter, wenn sie ermittelt werden konnten, werden verurteilt. Sie sind oftmals finanziell nicht in der Lage die
Schäden der Opfer auszugleichen. Der Täter ist oft zahlungsunfähig, oder kann ggf. auch nicht ermittelt werden.
Hier soll die Stiftung im Interesse des Opfers eine finanzielle Unterstützung leisten, ohne den Täter aus seiner
Verantwortung zu entlassen.
Die Stiftung wird als letzte Instanz einspringen. Sie darf nicht anstelle zahlungsunwilliger Täter agieren. Als erstes müssen
die Verursacher zur Kasse gebeten werden, dann die bereits vorhandenen Absicherungssysteme, erst dann die Stiftung.
Die genauen Kriterien der Förderung wird der Stiftungsrat ausarbeiten.
Geld kann das seelische und körperliche Leid, das die Opfer erleiden mussten und müssen, selbstverständlich nicht
ungeschehen machen. Aber es soll als Anerkennung des erlittenen Unrechts und als Unterstützung verstanden
werden.

Das Geld soll die Folgen der Tat für die Opfer abmildern und es ihnen erleichtern bzw. ermöglichen weiterhin am
gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen.
Gerade während der Pandemie ist uns allen noch einmal deutlich vor Augen geführt worden, wie wichtig Gemeinschaft ist. 

Ich möchte mich aufgrund der geschilderten Wichtigkeit der Stiftung abschließend bei den Kolleginnen und Kollegen der
am Gesetzentwurf beteiligten Fraktionen ganz herzlich bedanken.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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