Peter Preuß zu TOP 9 „Medizinische Notfallversorgung bedarf keiner staatlichen Regulierung – Kompetenzen bei den Kammern belassen“

18.09.2019

Sehr geehrte Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

lieber Herr Dr. Vincentz, die Position, die Sie hier vortragen, ist von gestern. Sie wollen, dass alles so bleibt wie es ist. (Ziffer 1 des An-trags). Dabei ist eindeutig klar, dass die Notfallversorgung reform-bedürftig ist. Der von den Kassenärztlichen Vereinigungen organi-sierte ärztliche Bereitschaftsdienst mag ja im Sinne des Sicherstel-lungsauftrages richtig sein, funktioniert aber nicht, weil die Patien-ten und Patientinnen mit den Füßen abstimmen. Und das können Sie auch nicht mit Sicherstellungszuschlägen verhindern (Ziff.2)

Für die Patientinnen und Patienten ist das Notfallsystem, das aus drei Säulen besteht, nämlich aus

• ärztliche Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigun-gen
• Notfallaufnahmen der Krankenhäuser
• Rettungsdienste der Länder

nicht durchschaubar. Häufig wissen sie nicht, ob sie überhaupt ein Notfall sind und wohin sie sich wenden müssen. Außerhalb der re-gulären Sprechstunden suchen Patienten daher selbst mit leichten Krankheitssymptomen lieber direkt – sicher ist sicher -  ein Kran-kenhaus auf, anstatt sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Ggf. rufen sie über 112 den Notarzt, obwohl es nicht er-forderlich wäre.  

Die Folgen sind seit langem bekannt: Überfüllte Notaufnahmen der Krankenhäuser mit langen Wartezeiten und hohe Kosten für die Krankenhäuser, die nicht bezahlt werden. Wertvolle Ressourcen der Krankenhäuser, die eigentlich Notfallpatienten mit einem ho-hen Krankheitsrisiko versorgen sollen, werden blockiert.

Selbstverständlich kann es so nicht weitergehen. Das, was Sie in Ziffer 3 des Antrags fordern, ist doch längst gelaufen. Und der Re-formbedarf anerkannt.

Aus diesem Grund plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Reform der medizinischen Notfallversorgung. Ein Arbeitsent-wurf für einen Referentenentwurf wurde bereits in einer Länderan-hörung diskutiert.

Im Zentrum der Reform stehen drei Vorhaben:
1. Die Notfallleitstellen, die unter den Telefonnummern 112 und 116117 rund um die Uhr erreichbar sind, sollen eine Lotsenfunk-tion einnehmen.
2. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser sol-len gemeinsam Integrierte Notfallzentren (INZ) einrichten und betreiben.
3. Der Rettungsdienst soll Aufnahme im SGB V erfahren und als eigenständiger Leistungsbereich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden.

Die Vorschläge zielen auch auf einheitliche rechtliche Regelung, was sich letztendlich auf die Planung, Finanzierung und Leistungs-erbringung auswirkt.

Die in Nordrhein-Westfalen von den KVen in Krankenhäuser be-triebenen Portalpraxen können im Grunde als eine Vorwegnahme der geplanten Integrierten Notfallzentren angesehen werden. Ge-mäß Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen diese INZ gemeinsam von den KVen und den Krankenhäusern im Rahmen einer eigenen Gesellschaft betrieben werden. Die genaue rechtliche Ausgestaltung ist noch Gegenstand der Diskussionen, ebenso wie die Frage, wem letztendlich der Sicherstellungsaustrag zukommen soll. Auch beim Thema Rettungsdienst müssen noch etliche Details zwischen dem Bund und den Ländern geklärt wer-den.

Wir wollen die bestmögliche medizinische Versorgung der Patien-ten und Patientinnen
Eine Positionierung nach dem Motto: Es bleibt wie es ist, kommt für uns nicht in Frage.

 
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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