Rede Olaf Lehne ZU TOP 9 "Gesetz zur Modernisierung des Gesetzes über die NRW.BANK und der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke"

23.08.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Hintergründe, Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfs wurden gerade bereits zutreffend von unserem Minister der Finanzen Marcus Optendrenk zur Einbringung erläutert. Ich möchte mich daher kurz fassen.

Die NRW.BANK nimmt in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die nachhaltigste und digitalste Förderbank in Deutschland zu sein. Wir unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. Und das Land ist hier auch in der Verantwortung, nämlich als Eigentümer der Bank. Wir als Landtag und Gesetzgeber legen mit dem Gesetz über die NRW.BANK einen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Bank fest.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesen Rahmenbedingungen ein Update gegeben werden. Die Förderbereiche werden präzisiert und nachgeschärft, erstmals werden auch Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Digitalisierung aufgenommen, das fehlte bisher.

Im Rahmen dieses Förderkatalogs unterstützt die NRW.BANK das Land bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Zukünftig soll es in einzelnen Bereichen auch möglich sein, ausgewählte Tätigkeiten zur ausschließlichen Wahrnehmung an die NRW.BANK zu übertragen. In diesen Fällen würden dann auch die Voraussetzungen der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand nicht vorliegen.

Die Regelung zur Vergütung von Mitgliedern der Landesregierung ist eine sehr sinnvolle Entbürokratisierung. Statt nach dem Prinzip „linke Tasche – rechte Tasche“ erst Vergütungen auszuzahlen, die dann wieder abgeführt werden müssen, verbleiben diese nun direkt bei der Bank für ihre Förderzwecke.

Wir als CDU-Fraktion halten dieses Update der Rahmenbedingungen für die nachhaltigste und digitalste Förderbank für äußerst sinnvoll.

Außerdem soll es auch eine Aktualisierung des Rechtsrahmens für die berufsständischen Versorgungswerke geben. Hierzu sind Änderungen und insbesondere Klarstellungen vorgesehen, die auch aufgrund bundesgesetzlicher Anpassungen erforderlich wurden. Die Versorgungswerke erhalten zudem die Möglichkeit selbständiger zu handeln und ihre Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.

Insgesamt halten wir die Initiative für sehr gelungen und freuen uns auf die weiteren Beratungen.

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