Rekord-Zuweisung für die lebenswerte Heimat

20.11.2020
Guido Déus zur Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021

Der Landtag hat an diesem Freitag Sachverständige zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021 angehört. Knapp 13,6 Milliarden Euro an Zuweisungen erhält die kommunale Familie im kommenden Jahr. Das sind 757,3 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr – eine Steigerung um knapp sechs Prozent. Und: Es stehen den Kommunen auch 943 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre. Der Grund: Das Land will Städten und Gemeinden die Einnahmeverluste durch die Corona-Krise ausgleichen. Zur Sachverständigenanhörung erklärt unser kommunalpolitischer Sprecher Guido Déus:

„Eine höhere Zuweisung an unsere nordrhein-westfälischen Kommunen hat es noch nie gegeben. Damit tragen wir als Land der schwierigen finanziellen Lage Rechnung, in die dieses Krisenjahr viele Städte und Gemeinden gebracht hat. Die Menschen in NRW verdienen eine lebenswerte Heimat – und diese können unsere Kommunen nur bieten, wenn sie seriös wirtschaften und investieren. Deshalb war eine Stärkung der kommunalen Haushalte in der Krise unerlässlich. Die kommunalen Spitzenverbände haben diesen Schritt in der Sachverständigenanhörung einhellig begrüßt.

Die NRW-Koalition macht einmal mehr deutlich, dass sie die Bedürfnisse und Leistungen unserer Städte, Dörfer und Landkreise fest im Blick hat – auch und insbesondere in der herausfordernden Corona-Zeit. Wir handeln entschlossen und schnell, denken aber auch die Zukunft mit. Deshalb soll der NRW-Rettungsschirm, aus dem die zusätzlichen 943 Millionen Euro für die kommunale Familie kreditiert werden, in den kommenden zwei Jahren aufgespannt bleiben. Wenn wirtschaftlich bessere Zeiten kommen, ist das Plus rückzahlbar.

Auch wenn das von den kommunalen Spitzenverbände kritisch gesehen wird, halten wir es für sachgerecht. In der Ausnahmesituation, in der sowohl das Land als auch die Kommunen große Lasten tragen, haben wir unser Versprechen gehalten und die Gemeindefinanzierung gesichert. Unsere Kommunen können so vor entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich bewahrt werden. Über Zeitpunkt und Leistbarkeit der Rückzahlung wird nach der Corona-Krise und in wirtschaftlich besseren Zeiten gemeinsam zu beraten sein.“

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