Sascha Lienesch zu TOP 2 "Zusagen einhalten und Selbstblockaden beenden - Die Landesregierung muss den Weg zur Einführung eines bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten frei machen"

20.09.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Vieles wurde zum Antrag der SPD zum Polizeibeauftragten heute schon gesagt.

Lassen Sie mich nochmal zusammenfassen: Die Opposition greift sich Ideen und Vorhaben der Zukunftskoalition aus dem Koalitionsvertrag heraus, behauptet es gäbe irgendwelche Blockaden und Streitereien in der Koalition und stellt dann Anträge fürs Plenum.

Immerhin – im letzten Plenum gab es ja von der SPD gar keinen Antrag. Da erlauben wir Ihnen gerne unseren Koalitionsvertrag als Ideenspeicher zu verwenden. Bedienen Sie sich.

Auch wenn es mittlerweile 12 Jahre her ist in NRW, dass Sie Koalitionsverhandlungen geführt haben, wissen doch auch Sie, dass ein Koalitionsvertrag nicht für 15 Monate, sondern für fünf Jahre vereinbart und dann umgesetzt wird.

Sie merken: Wir brauchen Ihre Anträge nicht, die sich auf unseren Koalitionsvertrag beziehen. An der Umsetzung unseres Plans arbeiten wir schon selbst. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verlassen.

Die CDU setzt ein Grundvertrauen in die Arbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Tausenden von Beamten und Beschäftigten leisten eine hervorragende Arbeit im Dienst der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ihnen gilt es aus der Politik heraus den Rücken zu stärken und ihnen immer die nötige Rückendeckung zukommen zu lassen, die sie für ihre teils schwierigen Einsätze benötigen.

Richtig ist aber auch, und dazu hat unser Kollegen Katzidis, schon ausgeführt, dass es auch zu Beschwerden über Polizeimaßnahmen kommt, wenn auch in der Relation sehr wenigen. Diesen wird auch bereits jetzt nachgegangen und dienstrechtliche Konsequenzen können aus Fehlverhalten erwachsen.  Wir wollen das Beschwerdemanagement mit einem unabhängigen Polizeibeauftragten beim Parlament überarbeiten und noch weiter verbessern. Das ändert aber nichts an unserer Grundeinstellung.

Ich glaube auch, dass der oder die Beauftragte dann vor allem über Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge in inneren Angelegenheiten der Polizei „angerufen“ wird. So ähnlich wie die Wehrbeauftragte beim Bundestag aufgreift, wenn Dinge aus der Bundeswehr berichtet werden. Wir haben schon hohe Standards in NRW, aber es gibt ja kein System, welches nicht verbessert werden kann. Innenminister Herbert Reul hat in den vergangenen mehr als sechs Jahren gezeigt, dass er die Dinge pragmatisch und unideologisch angeht und sich den Herausforderungen annimmt, um die Polizei in NRW weiter zu verbessern.

Die Zukunftskoalition arbeitet an der Umsetzung ihrer Vorhaben für die Legislaturperiode fleißig und beständig. Wir diskutieren deshalb natürlich auch das Thema „Polizeibeauftragte bzw. Polizeibeauftragter“ Und wir lassen uns dafür so lange Zeit wie es braucht.

Weil wir es gut machen wollen.

Wie im Antrag der SPD ja erwähnt, haben ein paar andere Bundesländer bereits einen Beauftragten etabliert. Die Ausgestaltung in den verschiedenen Ländern ist aber höchst unterschiedlich. In manchen Ländern wie z. B. Rheinland-Pfalz ist der Polizeibeauftragte gleichzeitig auch ein allgemeiner Bürgerbeauftragter und als solcher an den Petitionsausschuss gekoppelt. Eine Beschwerde an den oder die Polizeibeauftragte geht nach ersten Ermittlungen zum Sachverhalt an den Petitionsausschuss und wird von dort aus dann bewertet und beantwortet, wie das unser Petitionsausschuss auch tut.

In Baden-Württemberg zum Beispiel darf der Polizeibeauftragte hingegen nicht tätig werden, wenn ein Petitionsverfahren anhängig ist. Dann bleibt der Petitionsausschuss federführend tätig.

In Bremen ist der Beauftragte auch für allgemeine Behörden, für die Polizei, aber auch für die Feuerwehr zuständig? Im Land Berlin ist das auch so. Wollen wir das auch? Gehen wir einen anderen Weg? Darüber werden wir beraten.

Liebe SPD – Sie behaupten in Ihrem Antrag schon in der Überschrift, dass wir eine Selbstblockade hätten. Sie behaupten, dass „aktuell die Gefahr bestehe, dass eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgrund der Uneinigkeit und Zerstrittenheit der beiden Koalitionspartner nicht umgesetzt wird …… „

Das ist natürlich Quatsch…

CDU und Grüne sind eine Koalition eingegangen und sind mit Eintritt in die gemeinsame Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr nicht fusioniert. Natürlich gibt es auch in Koalitionen unterschiedliche Herangehensweisen im Hinblick auf gemeinsam gesteckte Ziele. Das ist auch gut so, denn CDU und Grüne sind nach wie vor unterschiedliche Fraktionen.

Das Projekt wird aber weder verzögert noch steht es zur Disposition. Wir besprechen das in Ruhe und werden dann einen gemeinsamen Gesetzes Vorschlag in den Landtag einbringen.

Im Beschlussteil Ihres Antrags wird sogar noch gefordert, dass die Landesregierung aufgefordert wird, ein Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des Organs bzw. einer unabhängigen und weisungsfreien Polizeibeauftragten in NRW auf den Weg zu bringen.

Warum soll denn die Landesregierung diesen Prozess in Gang setzen? Der oder die Beauftragte soll doch unabhängig sein und wir wollen die oder den Polizeibeauftragten ja eben nicht bei der Landesregierung ansiedeln, sondern beim Landtag.

Ein Gesetzgebungsverfahren sollte dann schon aus der Mitte des Landtags kommen und nicht von der Landesregierung. So viel Selbstbewusstsein sollten wir als Parlament dann schon haben.

Abschließend drei Punkte als Zusammenfassung:

- Die Koalition aus CDU und Grüne steht zum Vorhaben einen unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzuführen.

- Die Koalition aus CDU und Grünen braucht Ihren Antrag nicht.

- Die Koalition aus CDU und Grünen lehnt Ihren Antrag deshalb ab.

Vielen Dank.

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