
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
als ich den AfD-Antrag zum § 58a Aufenthaltsgesetz gelesen habe dachte ich mir: das kommt mir irgendwie bekannt vor. Und ich sollte nicht irren: Am 20. Februar 2025, also vor ca. 5
Monaten hat die AfD einen sehr ähnlichen Antrag zum gleichen Thema hier eingebracht.
Sie fordern, dass der 58a als Rechtsgrundlage vermehrt genutzt werden solle. Bislang wurden durch die oberste Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen sieben
Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG erlassen. In sechs dieser Fälle erfolgte dann auch eine Rückführung auf der Grundlage einer Abschiebungsanordnung nach
§ 58a AufenthG.
Interessant ist, dass Sie nur Vorfälle und vermeintliche Anwendungsfälle außerhalb von Nordrhein-Westfalen als Unterstützung für Ihre Forderungen heranziehen. Sie nennen eine
Anti-Israel-Demo in Berlin-Kreuzberg, sie zitieren einen Berliner Bezirksbürgermeister. Sie nennen das Hissen einer Taliban-Fahne vor dem Berliner Reichstagsgebäude. Wo ist hier der
Bezug zu NRW? Wir sind hier nicht im Berliner Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag. Ihr Antrag liest sich wie ein schlecht zusammengestellter Pressespiegel aus der
Hauptstadt – nicht wie eine ernsthafte Initiative zur Sicherheitspolitik in NRW.
Was Sie dann in ihrem Antrag zudem verschweigen, ist, dass in NRW bisher schon sicherheitsrelevante Personen in viel größerer Zahl tatsächlich abgeschoben wurden.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/13575):
„Seit der 2017 eingeführten statistischen Erhebung von durchgeführten Rückführungen von sicherheitsrelevanten Personen (Gefährder, Relevante Personen und sonstige
sicherheitsrelevante Personen) wurden in Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 31.03.20252 bislang insgesamt 126 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Hiervon sind auch die
auf der Grundlage einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG zurückgeführten Personen umfasst. Ferner sind insgesamt sieben ausländische sicherheitsrelevante Personen
freiwillig überwacht ausgereist“
Das sind übrigens zum Stand 30.06. mittlerweile 143, also 17 mehr als noch zum Ende März.
Um es klar zu sagen: Wer hier straffällig wird und/oder sogar eine Sicherheitsgefahr für Deutschland darstellt, der darf hier nicht bleiben und gehört ausgewiesen und zur Not
abgeschoben.
Und natürlich ist da auch der §58a ein Mittel, um auch Gefährder auszuweisen, die noch keine Straftat begangen haben, aber dies zu erwarten ist. Die Hürden hierfür sind allerdings
sehr hoch. Deswegen wird oft auf Grundlage einer anderen Rechtsgrundlage ausgewiesen – und da ist mir egal, nach welcher Rechtsvorschrift eine sicherheitsrelevante Person außer
Landes gebracht wird. Wir sind in einem Rechtsstaat und natürlich müssen die Abschiebungen eine valide rechtliche Grundlage haben.
Unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden werden solche Fälle in der Sicherheitskonferenz im Ministerium besprochen und dann auch Maßnahmen ergriffen und intensiv geprüft, wie
eine Abschiebung rechtssicher vorgenommen werden kann. Wir haben es Ihnen schon im Februar erklärt - die Landesregierung handelt bereits.
Ich sage es ganz offen: Dieser Antrag ist politischer Lärm, aber sicherheitspolitisch überflüssig.
Vielen Dank, dass Sie direkte Abstimmung beantragt haben. Dann müssen wir uns im Ausschuss mit ihrem Antrag nicht mehr beschäftigen und können ihn gleich heute ablehnen.
Vielen Dank.
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