Sascha Lienesch zu TOP 8 „Von Plünderungen betroffene Flutopfer umgehend und unbürokratisch entschädigen“

09.03.2023

Sehr geehrter/sehr geehrte Präsident/in,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 war fürchterlich. Alleine in NRW gab es 49 Todesopfer zu beklagen. Es gab immense Sachschäden an privatem Vermögen als auch an kommunalen Infrastrukturen. Viele Tausend Menschen waren direkt oder indirekt betroffen und standen vor den Trümmerhaufen dessen, was sie sich ihr Leben lang aufgebaut haben.

Die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft war enorm. Viele Freiwillige aus dem ganzen Bundesgebiet und sogar aus dem benachbarten Ausland sind ins Krisengebiet auch in NRW gereist, um bei Aufräumarbeiten zu helfen.

Eine großartige Leistung.

Leider gibt es in unserer Gesellschaft aber auch Menschen, die sich alles andere als solidarisch verhalten, sondern die Notlage anderer ausnutzen. Sie plündern und stehen den Betroffenen auch noch die letzten verbliebene Habseligkeiten stehlen.

Das ist schäbig und wir verurteilen das auf das Schärfste.

Zum nun vorliegenden Antrag:

Sie beantragen, dass die Landesregierung die Opfer von Straftaten in der Flutkatastrophe entschädigt oder die Landesregierung sich dafür auf Bundesratsebene einsetzen solle.

Sie wissen genau, dass das nicht möglich ist. Der Staat kann nicht die Haftung für Verluste aus Eigentumsdelikten übernehmen.

Es wäre ordnungspolitisch falsch

Es wäre ungerecht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die ansonsten Opfer von Diebstahl oder Raub werden und deren Verluste aus diesen Delikten auch nicht erstattet werden. Mit welcher Begründung sollte man ihnen dann Hilfen verweigern?

Was Sie hier mit dem Antrag versuchen ist reiner Populismus. Hintergrund ist hierbei offensichtlich, dass es sich bei einer großen Anzahl der ermittelten Täter um Menschen mit Migrationshintergrund handelt. Dass Sie darauf abzielen zeigt ja auch der Antrag, den Sie morgen noch zu den Delikten stellen. Und auch in der Antragsbegründung zu diesem Antrag versäumen Sie es nicht zu erwähnen, dass die Tatverdächtigen „mehrheitlich ausländisch“ sind.

Wenn Ihr Antrag redlich wäre, dann würde dieser Aspekt überhaupt keine Rolle spielen.

Die Betroffenen durchschauen solche Manöver. Sie machen hier einen Profilierungsversuch auf Kosten der Flutopfer, damit sie das öffentlichkeitswirksam auf YouTube hochladen können.

Die Zukunftskoalition steht an der Seite der Flutopfer und hilft, wo es möglich ist.

Ihren Antrag lehnen wir ab.

Vielen Dank.

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