
Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Kurz vor der Bundestagswahl versucht die AfD erneut, sich als vermeintliche Hüterin von Recht und Gesetz zu inszenieren. Mit mehreren Anträgen zu Migrationsthemen soll in dieser Plenarwoche noch schnell Inhalt für die eigene Anhängerschaft produziert werden. Gleich fünf Anträge zu migrationspolitischen Themen haben Sie in dieser Woche hier eingebracht.
Sie halten uns hier mal wieder ein Stöckchen hin – aber darüber werden wir nicht springen.
Heute fordern Sie, dass § 58a Aufenthaltsgesetz verstärkt genutzt wird.
Für die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung hat die Abwehr von Gefahren höchste Priorität. Das gilt insbesondere bei extremistischen und terroristischen Bedrohungen. Eine absolute Sicherheit wird es nie geben, aber der Staat hat die Pflicht, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und dann konsequent zu handeln.
Schauen wir uns Ihre Forderungen an:
• Sie verlangen die konsequente Anwendung von § 58a AufenthG. Doch die Landesregierung setzt dies längst um – ohne Ihre Aufforderung.
• Sie fordern eine bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit. Doch genau diese gibt es längst: Ein eigenes Referat im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration koordiniert die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden und weiteren Stellen auf Landes- und Bundesebene.
In der gemeinsamen Sicherheitskonferenz des Ministeriums mit dem LKA NRW, dem Verfassungsschutz NRW, Vertretern des BAMF, der Bundespolizei und der Zentralstelle Terrorismusverfolgung der Generalstaatsanwaltschaft und der Landeszentrale für Polizeiliche Dienste NRW erfolgt die Koordinierung der verschiedenen Behörden.
Rückführungen werden – sofern rechtlich und praktisch möglich – konsequent durchgeführt. Seit 2017 erfasst die Landesregierung die Anwendung von § 58a Aufenthaltsgesetz statistisch. Seither wurden 123 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt.
Aber eines ist klar: § 58a Aufenthaltsgesetz ist kein Allheilmittel. Der Attentäter von Solingen im August 2024 wäre damit nicht aufgehalten worden – er war vorher nicht als Gefährder bekannt. Eine geplante Überstellung nach Bulgarien scheiterte daran, dass er nicht angetroffen wurde.
Ihr Antrag trägt also nichts zur Lösung realer Probleme bei.
Es wird längst gehandelt:
• Der erste Abschiebeflug nach Bulgarien in Landesverantwortung wurde durchgeführt.
• Eine zweite Abschiebehaftanstalt ist in Planung.
• Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Inneren Sicherheit und Migration wurde eingebracht und mit 700 Millionen Euro abgesichert.
• Die parlamentarische Aufarbeitung des Terroranschlags von Solingen läuft im PUA V. Dort analysieren wir mit vielen Sachverständigen und Zeugen, wie Abläufe verbessert werden können.
Sicherheit ist eine staatliche Verantwortung. Und dieser Verantwortung kommen wir nach.
Wir reden nicht nur über Herausforderungen – wir handeln.
Den Antrag der AfD lehnen wir ab.
Vielen Dank.
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