
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat an diesem Dienstag das im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossene neue Verfahren zur Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen für unzulässig erklärt. CDU, SPD und Grüne hatten sich gemeinsam für die Reform starkgemacht. Ziel war es, die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger gerechter in die Sitzverteilung der Räte und Kreistage zu übersetzen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden von CDU und GRÜNEN, Thorsten Schick, Wibke Brems und Verena Schäffer:
„Wir wollten mit der Reform erreichen, dass jede Stimme möglichst den gleichen Einfluss auf die Sitzverteilung hat – fair, nachvollziehbar und im Sinne aller Wählerinnen und Wähler. Gerade auf kommunaler Ebene, wo Politik den Alltag der Menschen unmittelbar betrifft, muss der demokratische Wettbewerb auf einem fairen Fundament stehen. Unser Vorschlag war ein mathematisch ausgewogener Kompromiss. Mehrere Sachverständige haben ausdrücklich bestätigt, dass unser Weg rechtlich möglich und sachlich gut begründet ist. Dass das Verfassungsgericht nun zu einer anderen Bewertung kommt, respektieren wir. Allerdings kann es heute passieren, dass eine Partei oder Wählergruppe mit nur wenigen Stimmen genauso viele Sitze bekommt wie andere mit deutlich mehr Stimmen. Das halten wir für ungerecht und unser neues Verfahren sollte genau das verhindern. Es geht uns darum, dass Kommunalpolitik vor Ort weiter funktioniert. Die vielen ehrenamtlich Engagierten in unseren Städten und Gemeinden brauchen klare, faire Rahmenbedingungen für ihre Arbeit – und wir hoffen, dass weiterhin viele Menschen bereit sind, Verantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen.“
Hintergrund:
Die Berechnungsweise der Sitzverteilung wurde in Nordrhein-Westfalen – wie in der ganzen Bundesrepublik – in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder angepasst. So wurde laut NRW-Innenministerium bei der Kommunalwahl 1994 das D’Hondtsche Höchstzahlverfahren genutzt. 1999 und 2004 kam das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer zum Einsatz. Seit 2009 bis zuletzt war schließlich das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë maßgeblich.
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