Sebastian Haug zu TOP 9 „Förderung und sichere Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Gesundheitswesen gewährleisten“

21.05.2025

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Nordrhein-Westfalen steht für ein leistungsfähiges und verläss-liches Gesundheitswesen. Diese Stärke wollen wir erhalten – und zugleich weiterentwickeln.

Für die erfolgreiche Fortentwicklung unserer Gesundheitsver-sorgung ist das Vorantreiben der Digitalisierung eine zentrale Voraussetzung.
Sie bietet große Chancen – nicht nur für schnellere Kommuni-kation, effizientere Verwaltungsabläufe und die Abschaffung von Faxnachrichten und Papierformularen,
sondern auch für die Bereitstellung von Patientendaten immer dann und dort, wo sie benötigt werden –
als Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und wirksa-me Behandlung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Die elektronische Patientenakte für alle ist eine der wesentli-chen Anwendungen im Rahmen dieser Digitalisierungsstrate-gie und wird die Zukunft unseres Gesundheitswesens ent-scheidend mitprägen.

Selbstverständlich sind bei einem solchen Prozess – bei allen Vorteilen, die er bietet - die Sorgen der Patienten um die Si-cherheit ihrer hochsensiblen persönlichen Daten und der Schutz vor unberechtigter Weitergabe und vor Missbrauch ab-solut berechtigte Anliegen.
Und selbstverständlich wurden diese berechtigten Anliegen bei der Entwicklung und Ausgestaltung der elektronischen Patien-tenakte auch umfänglich berücksichtigt.

Nur:
Mit einer seriösen Antwort auf diese berechtigten Sorgen und Anliegen hat der vorliegende Antrag mal wieder nicht das Ge-ringste zu tun.

Die Forderungen des Antrags sind zum Teil redundant,
zum Teil widersprechen sie den eindeutig normierten Zustän-digkeiten in unserem Gesundheitssystem und würden zu ei-nem planlosen Nebeneinander von Institutionen und Initiativen     und damit zu mehr Bürokratie führen.

Einige der geforderten Maßnahmen sind bereits bundesgesetz-lich geregelt und fallen in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Gesundheit und der gematik GmbH.
So entsprechen die verpflichtende Verschlüsselung aller Da-tenübertragungen und -speicherungen und regelmäßige Si-cherheitsüberprüfungen der ePA- Systeme den Zielsetzungen, die durch die bundesgesetzlichen Vorgaben etwa der Daten-schutz-Grundverordnung und durch die IT-Sicherheitsstandards der gematik verfolgt werden.

Die gematik als die bundesweit zentrale Stelle zur Umsetzung der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens trägt die Ver-antwortung für die technischen Lösungen und für deren Evalu-ierung.
Zusätzliche, möglicherweise voneinander abweichende Rege-lungen in den 16 Bundesländern wären nicht zielführend und mit der Zuständigkeitsverteilung in unserem föderalen System nicht zu vereinbaren.

Auch für absolut sinnvolle und notwendige Informationskam-pagnen für Bürgerinnen und Bürger sowie das medizinische Personal liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere bei der Selbstverwaltung.
Auch hier würden 16 zusätzliche landespolitische Initiativen mit den bestehenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen kol-lidieren und zu einem Regelungs-Flickenteppich führen.
Verunsicherung bei Patienten und den Beschäftigten im Ge-sundheitswesen wäre die Folge.

Auch die Forderung, dass Patientinnen und Patienten jederzeit vollständige Kontrolle über ihre Daten haben sollen, entspricht genau den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, die bundes-weit verbindlich geregelt sind.

Und die geforderte Einführung eines zusätzlichen unabhän-gigen Gremiums zur kontinuierlichen Überprüfung der Daten-schutzmaßnahmen und der Nutzerakzeptanz der ePA macht genau so wenig Sinn.
Es bestehen bereits deutschlandweit zwischen BMG, gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Selbstverwaltung abgestimmte Systeme zur Qualitätssiche-rung und Evaluation, die regelmäßig die Versorgungsqualität und die datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen.

Parallele Strukturen in den 16 Bundesländern wären nicht effi-zient, würden nur zu mehr Bürokratie und im Zweifel zu Kompe-tenzstreitigkeiten führen.

Fazit:
Die Forderungen dieses Antrags sind zum Teil redundant,
zum Teil widersprechen sie der grundlegenden Kompetenzver-teilung in unserem Bundesstaat und den Grundsätzen unseres selbstverwalteten Gesundheitssystems,
zum Teil sind sie schlicht ungeeignet.

Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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