Zum heute eingegangenen Schreiben des Generalbundesanwalts Frank zur Freigabe von belastbaren Erkenntnissen über den Attentäter Anis Amri, die zu dessen Inhaftierung hätten führen können, erklärt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungs-ausschuss „Fall Amri“, Daniel Sieveke:
„Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen hat ihren eigenen Gutachter über die Möglichkeit einer Inhaftierung und Abschiebung Amris getäuscht. Das ist die zwingende Konsequenz aus einem Schreiben des Generalbundesanwalts (GBA), das heute den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zugeleitet wurde.
Der Generalsbundesanwalt macht deutlich, dass es seitens der NRW-Behörden die Bitte um Freigabe von Akten zu Amri nie gegeben hat. Und er hält fest, dass er wie bereits im März 2016 in Aussicht gestellt, eine Freigabe erteilt hätte. Damit entfällt das Versteckspiel hinter dem GBA ein für alle Mal. Es steht nun zweifellos fest: Der Attentäter Amri hätte festgesetzt werden können.
Mindestens ebenso erschütternd: Genau das wollte das NRW-Innenministerium bereits wenige Tage nach dem Anschlag verschleiern. Bereits am 27. Dezember wurde die Täuschungsmaschinerie angeschmissen. Das Haus von Herrn Jäger forderte das eigene LKA auf, vom GBA eine Aussage zu besorgen, dass eine Abschiebehaft Amris in Ravensburg aufgrund der fehlenden Freigabe von Erkenntnissen nicht möglich gewesen sei. Herr Jäger und seine Mitarbeiter haben vorgebaut, weil sie um die schweren Versäumnisse im eigenen Verantwortungsbereich wussten.
Die irreführende Sprachregelung wurde im Weiteren dem Gutachter der Landesregierung vorgelegt, um ein Bemühen um die Freigabe der Erkenntnisse über Amri beim GBA zu belegen. Doch dieses Bemühen hat es nie gegeben. Damit entfällt eine wesentliche Grundlage für die Begutachtung durch Herrn Professor Kretschmer.
Dieses üble Täuschungsmanöver nicht nur gegenüber dem Gutachter, sondern auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss, wird Konsequenzen haben. Der Ausschussvorsitzende hat vor einigen Wochen selbst gesagt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, noch in dieser Legislaturperiode die Aussagen der wichtigsten Zeugen zu hören. Wir fordern Herrn Wolf deshalb dazu auf, neben den bereits geladen Vertretern der Staatskanzlei auch die bereits als Zeugen benannten zuständigen Mitarbeiter des LKA NRW vorzuziehen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht darauf, dass dieser Skandal zügig aufgeklärt wird.“
Hintergrund:
Der Regierungsbeauftragte hatte in seinem Gutachten gleich an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass eine Abschiebungsanordnung gegen Amri nicht möglich gewesen sei, da der GBA die dafür notwendigen Erkenntnisse nicht ‚für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen freigegeben‘ habe. Weiter erklärte der Gutachter, dass er – obwohl im dazu keine konkreten Informationen vorgelegen hätten – nicht an den Bemühungen des LKA NRW um Freigabe der Erkenntnisse beim GBA zweifle. Dies ist eine ganz wesentliche Feststellung, denn hätten diese Erkenntnisse vorgelegen, so der Gutachter selbst, hätte ‚eine Abschiebungsanordnung […] durchaus erfolgreich sein können.‘
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