Straffreiheit für Unfallflüchtige bei reinen Sachschäden wäre das falsche Signal

27.04.2023
Gregor Golland und Julia Höller zum Vorschlag von Justizminister Buschmann:

Bundesjustizminister Marco Buschmann schlägt laut Medienberichten vor, den Paragrafen zur Unfallflucht bei Sachbeschädigung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen Julia Höller (GRÜNE) und Gregor Golland (CDU):

Gregor Golland: „Unfallflucht ohne Personenschaden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzusetzen, geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei, stört massiv das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und ist schlicht unverantwortlich. Das Signal in die Gesellschaft ist moralisch fatal. Es würde Rücksichtslosigkeit und Aggression im Straßenverkehr weiter verstärken. Ich kann nur vermuten, dass FDP-Minister Buschmann lange Zeit nicht mehr selbst hinter dem Steuer saß. Er rüttelt mit seinem Vorstoß an einem zentralen Pfeiler des Strafrechts und damit unserer Rechtsordnung. Mit der Entkriminalisierung von Straftatbeständen wird das Sicherheitsempfinden der Gesellschaft empfindlich verletzt. Was ist die nächste rote Linie, die Buschmann überschreiten will? Trunkenheit am Steuer zur Bagatelle machen? Von uns gibt es dafür die rote Karte!“

Julia Höller: „Für Straffreiheit von Unfallflucht bei Sachschäden zu sorgen, ist ein völlig falsches Signal des Bundesjustizministers. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht bei Sachschäden. Minister Buschmann scheint es offenbar egal zu sein, wenn Personen auf hohen Kosten sitzen bleiben. Zudem würde die Beweissicherung erschwert, was gerade bei Trunkenheitsfahrten fatal wäre. Das Strafgesetzbuch übersichtlicher zu gestalten, ist kein schlechter Ansatz. Es liegt näher, das Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV als Ordnungswidrigkeit einzustufen, was zu einer Entlastung der Justiz führen würde.“

Tags

Themen

Autoren