Strukturelle Schwächen bei der Organspende beheben

09.03.2018
Presseinformation
Susanne Schneider (FDP) und Peter Preuß (CDU) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes erarbeitet. Damit sollen die Rechte der Transplantationsbeauftragten an Kliniken gestärkt, aber auch die Pflichten verschärft werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist, dass die Meldung von potentiellen Spendern zuverlässiger geschieht und damit mehr Menschen in Not geholfen werden kann. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schneider, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Preuß:

Susanne Schneider:
„Der Handlungsbedarf bei der Organspende ist durch die aktuellen Zahlen nochmal deutlich geworden. Gerade einmal 146 Organspender wurden 2017 im einwohnerreichsten Bundesland gemeldet. Die Ursachen für die Unterversorgung mit Spenderorganen sind vielfältig – negative Schlagzeilen haben in den vergangenen Jahren leider zu weiterer Verunsicherung geführt. Dabei liegt die generelle Bereitschaft der Menschen zur Organspende bei rund 80 Prozent. Neben Aufklärung und Information über Organspenden müssen die strukturellen Probleme beseitigt werden. Dazu leisten wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einen Beitrag. Es darf nicht sein, dass Nordrhein-Westfalen länger Schlusslicht bei der Bereitschaft zur Organspende bleibt.“

Peter Preuß:
„Die Situation im Bereich der Organspende ist dramatisch: drei Menschen in Deutschland sterben jeden Tag statistisch gesehen, weil sie vergeblich auf eine lebensrettende Organspende gewartet haben. Der Gesetzentwurf setzt daher an der wichtigen Schnittstelle der Transplantationsbeauftragten der Kliniken an. Nur wenn die Kliniken potentielle Organspender zuverlässig an die Koordinierungsstelle melden, können die dringend benötigten Spenderorgane auch entnommen werden. Der Gesetzentwurf sieht daher eine verbindliche Freistellungsregelung für die Beauftragten vor, damit sie ihrer Aufgabe auch in angemessener Weise nachkommen können. Zugleich werden aber auch die Meldepflichten verschärft, damit endlich klarer wird, warum potentielle Organspender nicht gemeldet wurden.“

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