
Sehr geehrter
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
diese aktuelle Stunde wurde aufgrund jüngster bedauernswerter Ereignisse von uns beantragt. Vergangenen Samstag wurden sechs Besucher einer Bochumer Shishabar durch das Atemgift Kohlenmonoxid verletzt. Die vergifteten Personen mussten in einer Spezialklinik behandelt werden; gut 60 Einsatzkräfte der Bochumer Feuerwehr mussten ausrücken um die 120 Gäste der Bar in Sicherheit zu bringen.
Dass wir dies nun zum Thema machen liegt jedoch darin begründet, dass es sich hier keineswegs um einen Einzelfall handelt. In fast allen größeren Städten des Landes ist es bereits zu den lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen gekommen. In der speziellen Druckkammer des Düsseldorfer Uniklinikums mussten im letzten Jahr 40 Personen aufgrund einer solchen Shishabar-Vergiftung behandelt werden. 2016 waren es 5 Fälle. Tendenz somit– stark steigend.
Sicherlich steht dies in Relation zu der ebenfalls steigenden Zahl der sich überall vermehrenden Shishabars in den Städten NRWs. Doch sind es nicht nur Gesundheitsrisiken für unsere Bürgerinnen und Bürger, welche sich mit den Wasserpfeifen in unseren Städten ausbreiten; und es ist auch kein Zufall, dass diese Lokale immer wieder gegen Kohlenmonoxid-Grenzwerte verstoßen und Ordnungsverfügungen ignorieren. Begibt man sich erst in das undurchsichtige Milieu der Shishabars, zeigen sich Muster immer wiederkehrender Rechtsverstöße in allen Bereichen.
Ordnungs- wie Zollämter versuchen seit Jahren, dem illegalen Tabakschmuggel der Shisha-Szene Herr zu werden; Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz scheinen wie eine notwendige Bedingung des Wasserpfeifengeschäfts; regelmäßige Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, illegaler Alkoholausschank, illegale Spielautomaten, Mindestlohnverstöße…
Dies, meine Kolleginnen und Kollegen, sind keine Einzelfälle. Dies sind Teilstücke einer enormen Bandbreite an Rechtsverstößen und kriminellen Aktivitäten, welche die Beamten der zuständigen Ordnungs- und Zollämter in erschreckend verlässlicher Repetition bei ihren Razzien erleben.
Bevor wir uns jedoch zum Grund dieses Molochs wagen, müssen vorerst einige Fakten und Rechtslagen in Bezug auf das Shisha-Geschäft geklärt werden.
Zuallererst: In einer Shisha-bar gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot! -
Sowie bei Zigaretten und ähnlichen Tabakwaren greift das Nichtraucherschutzgesetz auch beim Wasserpfeifentabak innerhalb der Gastronomie der Shisha-Bar. Dass es trotz des Rauchverbots immer wieder zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen in den Lokalen kommt, liegt schlichtweg daran, dass die Gesetze von den Barbetreibern ignoriert werden.
Es werden zwar mittlerweile in vielen der Lokale auch getrocknete Früchte oder sogenannte Shiazo[Schi-jatzo] -Steine angeboten, welche nicht unter das NichtraucherSchutzGesetz fallen, doch können wir diese Fälle vernachlässigen, da kaum ein Konsument diese Angebote wahrnimmt. Durch die regelmäßigen Razzien der Zoll-und Ordnungsämter wissen wir, dass zu nahezu 100 Prozent klassischer Shishatabak in den Lokalen geraucht wird.
In der Stadt Mülheim wurde bereits 2017 nach mehreren Fällen lebensbedrohlicher Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shishabars gehandelt. Den Barbetreibern wurde durch Ordnungsverfügungen die Nutzung von Kohle innerhalb der Gastronomie untersagt. Dies ist zum einen leichter zu kontrollieren als eine Kohlenmonoxid-Melder-Pflicht und würde zum anderen auch die angeblich ausschließliche Nutzung der Früchte und Shiazo-Steine im inneren der Bars entlarven.
Nicht ohne Grund ließ das Hauptzollamt Dortmund zu Beginn des Jahres noch verlauten, dass die (Shishabar-) Betreiber bei „gesetzeskonformem Verhalten mit den Wasserpfeifen allein nicht überleben könnten.“
Wir sehen uns hier also mit einem Gastronomiezweig konfrontiert, welcher der Illegalität als Existenzbedingung bedarf.
Und bisher sprachen wir nur über das Nichtraucherschutzgesetz…
Gehen wir etwas weiter, sehen wir, dass bei nahezu jeder der Razzien unversteuerter Tabak beschlagnahmt wird. 40kg Schmuggeltabak wurde beispielsweise bei der von Herrn Minister Reul begleiteten Razzia im Oktober konfisziert.
Die Steuerhinterziehung zeigt sich als geradezu üblich für den Betrieb einer Shishabar.
Die zuvor angesprochene Gefahr durch Kohlenmonoxid, welche auch den Ausgangspunkt dieser aktuellen Stunde bildet, ist jedoch, neben den zwielichtigen Geschäften dieses Gewerbes, eine grundsätzliche Gefahr bei der Benutzung einer Shisha. Die Kohle, welche den Tabak zum schwelen bringt, lässt das Kohlenmonoxid-Gas entstehen. Für eine Vergiftung reichen bereits wenige Atemzüge, somit sind schlecht belüftet Räume in einer Shishabar eine Gefahr für jeden Besucher. Die Angestellten der Bars sind den giftigen Gasen zudem den gesamten Arbeitstag hindurch ausgesetzt. Und das obwohl- wir müssen uns hier erneut die Absurdität bewusst machen - wir von Gastronomien reden, in denen eigentlich ein Rauchverbot gilt.
Wie bereits erwähnt, müssen Personen, welche eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten haben in speziellen Druckkammern behandelt werden. Von diesen gibt es nicht allzu viele und sie dienen zum Beispiel auch der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Luftembolien, Infarkten und Schlaganfällen durch Luftblasen und z.B. nach Tauchunfällen Jeder Shisharaucher, der hier eingeliefert wird, kann dazu führen, dass anderen Patientinnen und Patienten ein Platz in diesen Druckkammern im Zweifel versagt werden muss.
Bezeichnend für das Geschäft mit den Shishabars ist also ein Geist der Kriminalität, welcher scheinbar die Normalität in diesem Gewerbe darstellt. Dieses gesetzeslose Seinsverständnis der Shishabarbetreiber begründet sich zum einen aus den Voraussetzungen zum Betrieb einer solchen „Raucher-Bar“ unter der Prämisse des Nichtraucherschutzgesetzes; zum anderen aber aus der ursprünglichen Nähe zu kriminellen Milieus, welchen der Raum der Shishabar als Rückzugsort sowie Tatort ihrer Aktivitäten dient. Die unsichtbaren Gefahren der Shishabars erschöpfen sich somit keineswegs in den lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Unfällen. Die Gefahren sind strukturell im Geschäft mit den Shishabars und sie sind krimineller Natur.
Soweit zum derzeitigen Verhältnissen, auf mögliche Lösungsansätze wird mein Kollege Herr Golland gleich näher eingehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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