Foto: Björn Hickmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kolleginnen,
mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzentwurfs machen wir einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse in Nordrhein-Westfalen.
Für Unternehmen und Verwaltung ist dies eine gute Entscheidung. Ich bin mir sicher, dass die elektronische Rechnungsstellung schon bald Standard in Nordrhein-Westfalen sein wird.
Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren ist die E-Rechnungsrichtlinie der Europäischen Union. In dieser ist die Verpflichtung für alle Auftraggeber festgehalten, dass elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten sind.
Natürlich werden auch heute schon die meisten Rechnungen digital versandt. Eine Rechnung wird eingescannt und per Mail verschickt.
Das ist aber keine Digitalisierung im Sinne des Gesetzes. Es geht darum, dass die einzelnen Informationen einer Rechnung dazu auch digital operabel sein müssen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft für alle öffentlichen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen eine gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang elektronischer Rechnungen, die der europäischen Norm entsprechen.
Die Vorteile liegen für alle Beteiligten auf der Hand. Es handelt sich bei der elektronischen Rechnungsstellung um einen medienbruchfreien Prozess von der Auftragsvergabe bis hin zur Bezahlung.
Da die Landesverwaltung jedes Jahr 5 Millionen Rechnungen empfängt, handelt es sich um eine Entscheidung mit erheblichen Auswirkung. Ich bin mir sicher, dass von der elektronischen Rechnungsstellung weitere Impulse zur Digitalisierung zusätzlicher Prozesse innerhalb der Verwaltung ausgehen.
Ist die Umstellung erst einmal erfolgreich angelaufen, werden die betroffenen Unternehmen E-Rechnungen nicht nur gegenüber der öffentlichen Hand sondern auch gegenüber anderen Auftraggebern nutzen.
Dieser Prozess ist kein Selbstzweck - elektronische Rechnungsstellung hat für den Empfänger, sowie für den Rechnungssteller ein enormes Effizienzpotential.
Eine Studie des BMI aus dem Jahr 2014 verweist darauf, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Posteingang bis zur Zahlung im Schnitt zwischen 16 und 23 Minuten mit einer Papierrechnung befassen.
Laut dieser Studie würde ein elektronischer Rechnungsprozess den Aufwand auf 5 bis 7 Minuten verkürzen. Außerdem ist ein durchgehend digitaler Rechnungsprozess weniger fehleranfällig.
Durch einen komplett elektronischen Prozess lässt sich auch die Transparenz steigern. Unternehmen können theoretisch überprüfen, in welchem Bearbeitungsstatus sich ihre Rechnung gerade befindet.
Außerdem hilft ein digitaler Rechnungsprozess, Kosten für Papier und Porto sowie für Mehrfachablage und Archivierung von Papierrechnungen einzusparen.
Trotz dieser Vorteile nutzen laut einer Studie von ibi research im Jahr 2017 nur 27 Prozent der Mittelständler strukturierte Daten, die ihnen mit einer E-Rechnung geliefert wurden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes die unter der NRW-Koalition eingeleiteten Digitalisierungsbemühungen weiter beschleunigt.
Wir stimmen dem Gesetz zu.
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