
Foto: Björn Hickmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wenn der vorletzte Punkt auf der Tagesordnung mit „Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“ überschrieben ist, dann geht man eigentlich davon aus, dass es sich bei der Debatte eher um eine parlamentarische Pflichtübung handelt, die außerhalb dieses Hauses nur ein paar involvierte Juristen interessiert.
Das ist allerdings nicht der Fall. Denn hinter diesem Punkt verbirgt sich die Anpassung des Rundfunkbeitrags, die weite Teile der Bevölkerung betrifft.
Die meisten Diskussionen zu diesem Thema gehen weit über das hinaus, was wir hier heute zu entscheiden haben.
Denn so sperrig und steif wie der Titel des Tagesordnungspunktes ist auch das Verfahren, dass wir heute zum Abschluss bringen.
Lassen Sie mich dazu 5 Punkte ausführen:
1. Die vorliegende Erhöhung ist nicht das Ergebnis einer durchgewunkenen Wunschliste der öffentlich-rechtlichen Sender.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (kurz KEF) hat die finanziellen Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Sender geprüft und kräftig zusammengestrichen.
Die jetzt eingeforderten Gebühren sind notwendig, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
2. Ein Handlungsspielraum ist nicht gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Rundfunkurteilen deutlich gemacht, dass von dem KEF-Vorschlag nicht abgewichen werden darf.
Sonst können die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag nicht erfüllen.
Insbesondere Fragen der Ausgestaltung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind klar von der Festsetzung des Beitrags zu trennen.
Medienpolitische Gründe können schon aufgrund der Programmautonomie der Rundfunkanstalten ein Abweichen vom KEF-Vorschlag nicht rechtfertigen.
Das hat Prof. Holznagel in der Anhörung des zuständigen Ausschusses deutlich formuliert.
3. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 1. Januar 2021 um 86 Cent ist die erste Erhöhung seit 2009.
Diese Kontinuität des Beitrags ist nicht nur – aber auch – durch Einsparungen in den letzten Jahren möglich geworden.
Der Prozess der laufenden Überprüfung von Auftrag und Struktur muss auch in den kommenden Jahren weiter fortgesetzt werden.
Das haben die Ministerpräsidenten in einem gemeinsamen Beschluss auch deutlich gemacht.
4. Vertrauenswürdige Informationen werden immer wichtiger.
Das gilt für die unterschiedlichsten Bereiche.
Verschwörungstheoretische Erklärungen zum Ausbruch der Corona-Pandemie sind eine Gefahr – gezielte Falschinformationen von Staaten oder staatsnahen Institutionen ein anderes Beispiel.
Die Vergiftung des russisches Oppositionellen Nawalny ist ein mahnendes Beispiel.
Deshalb ist der zukünftige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ein vertretbarer Beitrag.
5. Die Zustimmung zum Rundfunkbeitrag heißt nicht, dass damit die Auseinandersetzung mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags abgeschlossen ist. Im Gegenteil!
Der Landtag entsendet 13 Mitglieder in den Rundfunkrat des WDR, die sich fortlaufend kritisch mit der Arbeit des WDR in finanzieller und programmlicher Hinsicht auseinander zu setzen haben.
Und selbstverständlich passieren hier auch Fehler.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich daher auch Kritik auf Grund seiner Finanzierung stellen.
Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, dass gerade die AfD-Fraktion, die jede Gelegenheit nutzt, um gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu polemisieren, in den Sitzungen durch ihren Vertreter ruhig und artig fast allem zustimmt.
Insofern ist das Theater, was hier gleich wieder veranstaltet wird, mehr als unglaubwürdig.
Fazit: Wir stehen daher zu unserer Verantwortung und stimmen dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zu.
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