
An diesem Dienstag hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe aus dem Jahr 2021 seinen Schlussbericht abschließend beraten und final beschlossen, so dass dieser im Juli ins Plenum des Landtags NRW eingebracht werden kann.
Kurz vor dem vierten Jahrestag der Katastrophe setzen die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP mit ihrem gemeinsamen Beschluss ein deutliches Zeichen der Solidarität an die Betroffenen und darüber hinaus ein wichtiges Signal für die Sicherheit aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu erklären die Sprecher der vier Fraktionen im PUA II, Thomas Schnelle (CDU), René Schneider (SPD), Astrid Vogelheim (Grüne) und Dr. Werner Pfeil (FDP):
„Dieser Bericht ist der würdige Abschluss der Ausschussarbeit. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss V in der vergangenen und der PUA II in der laufenden Legislaturperiode standen vor der enormen Aufgabe, eine der größten Naturkatastrophen der Landesgeschichte aufzuarbeiten. 49 Menschen haben allein in Nordrhein-Westfalen ihr Leben verloren. Etliche haben miterlebt, wie ihre Heimat, ihr Hab und Gut fortgespült wurden. Vor Ort leisten die Menschen mit ihren Kommunen im Aufbau bis heute unglaubliche Arbeit. Für diese Menschen legen wir nun einen Bericht vor, der aufzeigt, dass uns alle das Ziel eint, dass sich eine derartige Tragödie nicht wiederholen soll.
Die vergangenen vier Jahre der Ausschussarbeit waren dabei nicht immer von Einigkeit geprägt. Und auch in den Gesprächen zum Abschlussbericht haben wir es uns nicht einfach gemacht. Doch uns alle hat der Gedanke angetrieben, angesichts der enormen Katastrophe, die wir aufgearbeitet haben, konstruktiv und gemeinsam Lehren zu ziehen. Nichts steht über dem Schutz der Menschen in unserem Land.
Wir setzen daher mit einer großen Mehrheit zentrale Leitlinien für einen besseren Hochwasser- und Katastrophenschutz. Entsprechende Schutz- und Warnstrukturen zu schaffen, ist eine Aufgabe über Jahre hinweg. Umso bedeutender ist hier ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen. So sind wir uns einig, dass Finanzmittel für den Hochwasserschutz weiter aufgestockt und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden müssen. Die Hochwasserkatastrophe hat zudem aufgezeigt, dass eine Reform des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) mit klaren und weitgehenden Zuständigkeiten auf Landesebene notwendig ist, die Frühwarnung und Prognose ausgebaut und Echtzeit-Pegelmessungen vorgenommen werden müssen, um eine frühzeitige Warnung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Gleichzeitig erkennen wir an, dass das Land bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt hat, wie zum Beispiel neue Stellen im Hochwasserschutz geschaffen und etwa Warnstrukturen mit neuen Sirenen verbessert hat. Nun gilt es, begonnene Vorhaben konsequent weiter umzusetzen und aus den Empfehlungen rasch konkrete Politik zu machen.“
Empfehlen Sie uns!