Verfassungsklage von SPD und Grünen sinnlos

24.01.2020
Olaf Lehne zur heutigen Sitzung des PUA II (Hackerangriff/Stabsstelle)

„Seit mehr als einer Woche, konkret seit dem 16. Januar 2020, liegt dem Ausschussvorsitzenden im PUA II (Hackerangriff/Stabsstelle), Hans-Willi Körfges (SPD), das Schreiben von Justizminister Peter Biesenbach vor, dass sein Telefonanbieter keine privaten Telefonverbindungsdaten mehr von ihm gespeichert hat, die den Untersuchungszeitraum des PUA betreffen“, erklärt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im PUA II, Olaf Lehne: „Dieses Schreiben ist im Ausschusssekretariat offenbar unbeachtet geblieben, sodass es in der heutigen Ausschusssitzung ausgerechnet vom Referenten der SPD noch einmal übergeben wurde. Woher ein Fraktionsmitarbeiter dieses Schreiben hat, bleibt offen. Mit dem Wissen um dieses Schreiben hätte sich die Opposition die heutige erneute mediale Ankündigung, eine Verfassungsklage einreichen zu wollen, wahrscheinlich gespart. Denn wozu will man einklagen, was es nicht gibt?“

In den vergangenen vier Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II haben die Fraktionen von SPD und Grünen jede inhaltliche Arbeit blockiert und sich in das Telefonverhalten des Justizministers verbissen. „Es bleibt zu hoffen, dass SPD und Grüne einsichtig werden und ihre Arbeitsverweigerung endlich aufgeben. Die Bürger dieses Landes erwarten zu Recht, dass der Untersuchungsausschuss seiner Arbeit nachgeht und nicht bloß gehaltlos debattiert“, argumentiert Olaf Lehne. Diskutiert wird aber seit Wochen nicht über Sachfragen, sondern ausschließlich über Beweisanträge, deren Unzulässigkeit der Opposition wohlbekannt ist.
Die CDU nimmt die Arbeit des PUA ernst und will die Hängepartie beenden. „Deshalb wollen wir schnellstmöglich mit dem zweiten Teil des PUA (Stabsstelle) starten. SPD und Grüne wehren sich gegen die Befragung des Justizminister a.D. Thomas Kutschaty als Zeugen“, stellt Lehne fest. „Diese Verschleppungstaktik ist durchschaubar und weder aus Sicht des Parlaments noch aus Sicht der steuerzahlenden Bürger hinzunehmen.“
Es gibt bis dato keinen einzigen Beweisantrag der Opposition für den Teil B (Stabsstelle), obwohl diese den PUA doch auch gerade wegen der Auflösung der Stabsstelle gefordert hatte. „Kutschaty wird nicht umhinkommen, als Zeuge zu erklären, dass die Stabsstelle rechtswidrig vielfach gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen hat.“

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