Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen begrüßen und unterstützen die von Nordrhein-Westfalen initiierte Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Diese wichtige Initiative zielt darauf ab, die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen und somit die Chancen auf lebensrettende Transplantationen zu verbessern.
Marco Schmitz, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen: „Heute haben wir mit der Einbringung der Widerspruchslösung für Organspenden im Bundesrat einen ersten wichtigen Schritt getan, um mehr Leben zu retten. Jeder gilt als Organspender, außer er oder sie sagt ausdrücklich Nein. So verkürzen wir die Wartelisten für lebenswichtige Organe und ermöglichen jedem, klar und bewusst über Organspende zu entscheiden. Jetzt ist der Bundestag am Zug, diese lebenswichtige Änderung zu unterstützen.“
In Deutschland warten derzeit rund 8400 Menschen auf ein Spenderorgan. Trotz der positiven Einstellung vieler Menschen zur Organspende ist die tatsächliche Spendenbereitschaft jedoch erschreckend gering. Im Jahr 2023 gab es bundesweit lediglich 965 Organspenderinnen und Organspender, die knapp 2900 Organe gespendet haben. Angesichts der hohen Zahl von Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan ist dies bei weitem nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspenderin oder Organspender gilt, sofern er oder sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Niemand darf zu einer Organspende gezwungen werden. Die Menschen sollen jedoch dazu verpflichtet werden, eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Diese Änderung würde nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch die Dokumentationsprobleme lösen, die derzeit viele potenzielle Spenderinnen und Spender daran hindern, ihre Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren.
Besonders wichtig ist dabei, dass ein Widerspruch gegen eine Organspende nicht begründet werden muss. Jeder Mensch hat das Recht, sich ohne Angabe von Gründen gegen die Organspende zu entscheiden. Dies respektiert die persönliche Freiheit und die individuellen Überzeugungen und sorgt gleichzeitig für eine klare Dokumentation der Entscheidung. Bereits 2020 wurde im Bundestag über die Einführung der Widerspruchslösung abgestimmt, damals jedoch zugunsten der Entscheidungsregelung abgelehnt. Mit der neuen Zusammensetzung des Bundestags nach der Wahl 2021 sehen wir nun die Chance, die Widerspruchslösung endlich einzuführen und so mehr Leben zu retten.
Die Gesetzesinitiative wurde heute am 14. Juni von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz Saarland und Schleswig-Holstein eingebracht. Sollte die Gesetzesinitiative im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen müssen. Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen fordern den Bundesrat und den Bundestag auf, diese lebenswichtige Gesetzesänderung zu unterstützen. Die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ist ein wichtiger Schritt, um die Diskrepanz zwischen der positiven Einstellung zur Organspende und der tatsächlichen Spendenbereitschaft zu überwinden und somit zahlreichen Menschen das Leben zu retten.
Unterzeichnet von den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der CDU-Landtagsfraktionen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Empfehlen Sie uns!