Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

15.03.2017
Thorsten Schick MdL, Sprecher des Ausschusses für Kultur und Medien

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Konferenz am 28. Oktober 2016 beschlossen, den 20. RÄStV am 8. Dezember 2016 unterzeichnen zu wollen und damit insbesondere die verfassungsrechtlichen Anforderungen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag auch im Deutschlandradio-Staatsvertrag (DLR-StV) umzusetzen (Artikel 2). Neben weiteren Änderungen erhalten neue Verbände ein Entsendungsrecht für den Hörfunkrat des DLR.. Es werden 13 Länder Mitglieder in den DLR-Hörfunkrat entsenden; die übrigen drei entsenden Mitglieder in den Verwaltungsrat des DLR. In der Rundfunkkommission konnte eine Einigung darüber erzielt werden, dass in der nächsten Amtsperiode des DLR-Verwaltungsrates (ab 1. Dezember 2018) wiederum die Länder Berlin, Hessen und NRW Vertreter entsenden werden. Mit Artikel 3 werden die Empfehlungen der KEF (20. KEF-Bericht) zu einer veränderten Aufteilung des Rundfunkbeitrags im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgesetzt. Der Rundfunkbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 17,50 Euro belassen. Einige Länder haben dem nur im Hinblick auf die Aufträge der AG Auftrag und Strukturreform entsprochen. Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss der MPK. Die CDU begrüßt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht verändert wird: Dies dient insbesondere dem Ziel einer langfristigen Beitragsstabilität und angemessenen Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Außerdem kann damit Unsicherheiten auf der Ertrags- und Aufwandsseite begegnet werden. Da die Mehrerträge in eine Rücklage gestellt werden, kann die von der KEF prognostizierte deutliche Beitragserhöhung ab 2021 vermindert und ein Auf und Ab für die Beitragszahlungen vermieden werden. Gleichzeitig legt die CDU-Fraktion aber großen Wert darauf, dass die AG Auftrag und Strukturreform ihre Aufträge kontinuierlich abarbeitet und zu einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt. Die CDU-Fraktion stimmt dem Staatsvertrag zu.

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