Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose

15.03.2017
Astrid Birkhahn MdL, Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Anrede Präsidium, Sehr geehrte Herren und Damen, liebe Kollegen und Kolleginnen! Das vorliegende „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose“ wurde notwendig, weil das bisher gültige Gesetz für Blinde und Gehörlose an die Setzungen des Pflegestärkungsgesetzes, die ab dem 01.01.2017 gelten, angepasst werden musste. Die Vorschriften über die Anrechnung von Pflegegeld auf das Blindengeld wurden ebenfalls angepasst. Dabei wurde sichergestellt, dass die durch das neue Pflegerecht eingeführte Erhöhung des Pflegegeldes nicht zu einer Verringerung des Blindengeldes führt. Dadurch werden die Betroffenen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nicht schlechter gestellt. Diese Tatsache wurde in den Stellungnahmen der Betroffenen ausdrücklich begrüßt! Zudem war die Einarbeitung einer neuen temporären Bundeserstattungsregelung zu leisten. Der von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Änderungsantrag sieht eine landesgesetzliche Umsetzungsregelung vor, die sowohl der rechtzeitigen Weiterleitung der erhaltenen Bundeserstattung an die jeweiligen Träger der Sozialhilfe dient als auch der gleichzeitigen Einführung von Mitteilungsrechten bzw. –pflichten für diese Träger zur rechtzeitigen Er- und Übermittlung der notwendigen Angaben. Gesetzentwurf und Änderungsantrag wurden im Fachausschuss in großer Einmütigkeit angenommen. Eine kontroverse Diskussion ist daher und angesichts der positiven und pragmatischen Problemlösung nicht zu führen; deshalb danke ich Ihnen bereits jetzt für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!