Olaf Lehne MdL zu TOP 4 "Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen"

19.02.2025

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte FDP-Fraktion, Herr Witzel, Herr Wedel,

was Sie uns hier heute präsentieren, ist nichts weiter als eine peinliche Inszenierung ohne jeglichen Mehrwert für unser Land. Ihr unermüdlicher Eifer, sich als Gralshüter der Finanzpolitik zu inszenieren, wäre ja fast bewundernswert – wenn er nicht so durchschaubar wäre. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der überflüssiger nicht sein könnte. Eine Showeinlage, ein reines Blendwerk – Symbolpolitik in Reinform!

Sie behaupten, die Schuldenbremse müsse in der Landesverfassung verankert werden. Doch das ist völliger Unsinn.  Der Verfassungsgerichtshof NRW hat erst im Januar 2025 bestätigt, dass die  geltenden Regelungen vollkommen ausreichen und verfassungskonform sind.

Es gibt schlichtweg keine juristische Notwendigkeit für Ihre vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der überflüssiger nicht sein könnte.

Und dann tun Sie so, als sei Ihr Vorschlag eine revolutionäre Idee. Tatsächlich ist es nichts weiter als ein alter Hut.

Bereits 2013 wurde das Thema ausgiebig diskutiert – ohne Konsens. Die damalige Verfassungskommission konnte sich nicht auf eine Änderung einigen, weil die Notwendigkeit nicht gegeben war. Aber anstatt diese Debatte endlich ad acta zu legen, kommen Sie nach zwölf Jahren wieder damit an, als hätten Sie eine bahnbrechende neue Lösung gefunden. Das ist nicht nur rückwärtsgewandt, das ist geradezu absurd.

Noch absurder wird es, wenn man sich anschaut, wie flexibel Sie Ihre eigenen Maßstäbe setzen. Dabei waren Sie im Jahr 2017 selbst noch gegen eine entsprechende Änderung der Landesverfassung. Ein Schelm, wer angesichts des laufenden Endspurts im Bundestagswahlkampf Böses dabei denkt. Sind Sie doch ehrlich: Ihnen geht es hier nicht um eine nachhaltige Finanzpolitik, sondern um billigen Wahlkampf!

Wenn der FDP-Fraktion wirklich an der Verankerung der Schuldenbremse in unserer Landesverfassung gelegen wäre, hätte sie in ihrer Regierungszeit handeln können – doch genau das ist nicht passiert.

Jetzt aus der Opposition heraus so zu tun, als sei die Regelung „überfällig“, ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.

Dabei ist die Schuldenbremse bereits im Grundgesetz in Artikel 109 Absatz 3 verankert und bindet die Länder unmittelbar. Verstöße dagegen können schon heute im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Glauben Sie ernsthaft, Nordrhein-Westfalen brauche eine separate Regelung, weil das Bundesverfassungsgericht dazu nicht in der Lage sei? Oder wollen Sie dem höchsten deutschen Gericht ernsthaft die Kompetenz absprechen?

Die Wahrheit ist doch: Eine zusätzliche Regelung auf Landesebene schafft unnötige Parallelstrukturen ohne konkreten Nutzen, hat keine praktische Relevanz und führt mit Sicherheit nicht zu dem von Ihnen immer zu angepriesenen Bürokratieabbau – eher Gegenteiliges dürfte der Fall sein.

Im Übrigen ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ein Frontalangriff auf die parlamentarische Haushaltsautonomie.

Eine solche Regelung würde Tür und Tor für eine Blockadepolitik öffnen. Wollen Sie das, Herr Witzel? Wollen Sie das, Herr Wedel? Wollen Sie, dass NRW in finanzieller Handlungsunfähigkeit versinkt, nur damit Sie einen weiteren Hebel zur politischen Spielerei haben? 
Herr Witzel, Herr Wedel, werte FDP-Fraktion, Ihre Forderung ist nichts weiter als heiße Luft. Die CDU steht für eine seriöse Finanzpolitik, die Substanz hat – nicht für inhaltsleere Schaumschlägerei.

Und während Sie hier noch über Pseudo-Reformen debattieren, haben wir längst geliefert: Der Landeshaushalt 2025 beweist, dass solide Finanzpolitik keine Verfassungsänderungen braucht, sondern kluge Entscheidungen.

Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnt die CDU-Fraktion daher entschieden ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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