Charlotte Quik zu TOP 7 „Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen“

15.10.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer als Kind sexualisierte Gewalt erfahren hat, darf mit der Aufarbeitung
dieses Unrechts nicht alleinbleiben. Betroffene müssen gehört werden
und erfahren können, was geschehen ist, wer dafür Verantwortung trägt
und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Dafür trägt auch die Politik Verantwortung. Deshalb haben CDU, Grüne,
SPD und FDP die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gemeinsam eingesetzt. Der Schutz
von Kindern und die Aufarbeitung erlittenen Unrechts sind eine
gemeinsame Verpflichtung. Diese Gemeinsamkeit sollte auch die heutige
Debatte tragen.
Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Mitgliedern der Landeskommission.
Sie haben unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt, komplexe
Sachverhalte bearbeitet und einen umfassenden Bericht vorgelegt.
Unser besonderer Dank gilt den Betroffenen, die über das erlittene Leid
gesprochen und ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Ihre
Schilderungen machen deutlich, welche Folgen es hat, wenn Schutz
ausbleibt und Verantwortliche schweigen. Diese Erfahrungen
wachzuhalten und daraus Konsequenzen für unser politisches Handeln zu
ziehen, ist unsere Verantwortung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits unser gemeinsamer Einsetzungsantrag enthält einen klaren Satz:
„Die betroffenen Institutionen haben eine Bringschuld.“ Dieser Satz gilt.
Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, muss sich ihr auch stellen,
wenn Kinder Gewalt erfahren haben. Das gilt beispielsweise für Kirchen,
Vereine und Einrichtungen ebenso wie für staatliche Stellen. Der Schutz
einer Institution darf niemals schwerer wiegen als die Würde der
Betroffenen.
Aufarbeitung muss Verantwortung sichtbar machen:
Wer hat gehandelt? Wer hat weggesehen? Welche Strukturen haben
Gewalt ermöglicht? Und was muss sich ändern?
Auch sexualisierte Gewalt in Familien verlangt unsere Aufmerksamkeit.
Familiäre Nähe darf kein Schutzschild für Täter sein. Betroffene brauchen
verlässliche Unterstützung.
Nordrhein-Westfalen hat wichtige Voraussetzungen geschaffen: Das
Landeskinderschutzgesetz stärkt Zusammenarbeit, Qualitätsentwicklung
und Schutzkonzepte. Ombudsstellen bieten unabhängige Beratung. Die
Kinderschutzkommission gibt dem Thema dauerhaft parlamentarisches
Gewicht.
Die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte stärkt
den Kinderschutz sowie die Rechte junger Menschen. Das Handlungs-und Maßnahmenkonzept bündelt Prävention, Intervention und Hilfen. Die
Professur für Kinderschutz und Kinderrechte verbindet Wissenschaft und Praxis.
Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Der Abschlussbericht der
Aufarbeitungskommission gibt uns wichtige Impulse. Seine Empfehlungen
betreffen Rechte, Verfahren, Zuständigkeiten und institutionelle
Strukturen. Daraus müssen wirksame Entscheidungen abgeleitet werden.
Betroffene müssen sich auf die Strukturen und Verfahren verlassen
können, die wir schaffen. Beteiligung muss tatsächlich Einfluss
ermöglichen. Unabhängigkeit muss institutionell gesichert sein. Sorgfalt
ist eine Verpflichtung gegenüber den Betroffenen.
Unser Entschließungsantrag benennt dafür konkrete Schritte. Wir
beauftragen die Landesregierung, den Bericht und seine Empfehlungen
umfassend fachlich, rechtlich und hinsichtlich ihrer praktischen
Umsetzbarkeit auszuwerten.
Ein mögliches rechtswissenschaftliches Gutachten soll die
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen staatlich verantworteter
Aufarbeitung untersuchen:
die mögliche rechtliche Stellung und die Rechte Betroffener, die Rechte
weiterer Beteiligter sowie die Handlungsmöglichkeiten des Landes, aber
auch die Grenzen. Dabei wollen wir bestehende Strukturen nutzen und
weiterentwickeln, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Wir wollen einen Runden Tisch unter angemessener Beteiligung
Betroffener einrichten. Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und Datenschutz
sowie staatliche und nichtstaatliche Institutionen sollen einbezogen
werden.
Auf Grundlage des Abschlussberichts, des Gutachtens und der
Ergebnisse des Runden Tisches soll die Landesregierung dem Landtag
Vorschläge zur Umsetzung eines Handlungskonzepts „Aufarbeitung“
vorlegen. Dabei muss deutlich werden, welche gesetzlichen,
institutionellen und finanziellen Maßnahmen erforderlich und rechtlich
tragfähig sind.
Wir greifen die Empfehlungen zur Dunkelfeldforschung auf und prüfen
konkrete Forschungsschwerpunkte für Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen
vorhandene wissenschaftliche Expertise zu Kinderschutz und
Kinderrechten und insbesondere die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie der
Unabhängigen Bundesbeauftragten berücksichtigt werden.
Zugleich wollen wir Aufarbeitungsstandards entwickeln, an denen sich
Vereine und Institutionen bereits heute orientieren können, wenn ein
Verdacht besteht oder sexualisierte Gewalt stattgefunden hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele warten seit Jahren auf Anerkennung und Aufklärung. Wir sind ihnen
schuldig, wirksame und gut durchdachte Entscheidungen zu treffen.
Es ist angemessen, der Landesregierung die notwendige Zeit für
sorgfältige Prüfung und Arbeit einzuräumen. Zugleich erwarten wir, dass
sie den Prozess entschlossen voranbringt und Fortschritte sichtbar macht.
Die Verantwortung der Institutionen besteht schon heute. Niemand darf
sich ihr entziehen. Wir haben die Kommission gemeinsam eingesetzt, wir
würdigen ihre Arbeit und übernehmen Verantwortung für die nächsten
Schritte.
Betroffene müssen erfahren können:
Wir hören zu und übernehmen Verantwortung.
Die Verantwortung für geschehenes Unrecht endet nicht mit dem
Vergehen der Zeit.
Dafür steht die Landesregierung.
Vielen Dank.

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